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Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

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    Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne den Trennungsunterhalt (7000€) an meine Exfrau bei den Steuern geltend machen. Nun habe ich 2 Probleme: Via Anlage U ist mir das zu unsicher, da sie in dem Jahre 2013 für ca. 6 Monate einer
    geringfügigen Beschäftigung (ca.300€ pro Monat) nachgegangen ist und ich so eventuell den Steuerlichen Nachteil ausgleichen muss. Bei der außergewöhnlichen Belastung via Anlage Unterhalt ist das Problem,
    dass ich den genauen Betrag ihrer Einkünfte nicht kenne (nur so ca.) und man diese ja angeben muss!
    Da meine Exfrau nicht grade ordentlich mit ihren Unterlagen umgeht, bezweifel ich das ich da etwas Handfestes von ihr bekommen kann.
    Ich habe jetzt einfach einen erhöhten Einkommenswert angegeben, den sie bei weiten nicht verdient hat.

    Zur eigentlichen Frage:
    Braucht das Finanzamt den genauen Betrag den sie verdient hat, oder könnten sie sich mit dem höher angesetzten Schätzwert zufrieden geben?
    Kann eventuell ein Pauschalbetrag festgelegt werden, wenn meine Exfrau keine Auskunft erteilen möchte?

    Mfg

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

    Anlage Unterhalt kommt nicht in Betracht.
    Mfg

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      #3
      Anlage Unterhalt - Einkommen Unterhaltsempfänger

      Hallo zusammen,

      ich habe eine frage zur Anlage Unterhalt. Ich habe meiner Frau im jahr 2013 ca. 7000€ Unterhalt gezahlt und will ihn als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.
      Sie hat in dem jahr zwischendurch einen Minijob gehabt, in dem sie unregelmäßig verschiedene Beträge verdient hat. Ich habe keinen genauen Überblick über ihre Bezüge,
      sondern nur darüber was sie mir am Telefon mitgeteilt hat. Außerdem hat sie nicht jedes mal eine Abrechnung bekommen, sondern das Geld wurde ihr einfach überwiesen.

      Zur Frage:
      Brauche ich zwingend die Belege bzw. Abrechnungen von ihr oder könnte sich das Finanzamt bei den Betrag (ca 1240 €) mit der einfachen Angabe im formular zufrieden geben?

      MFG

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Einkommen Unterhaltsempfänger

        Was hat das denn mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für Deine Arbeitnehmer zu tun?

        https://www.elster.de/anwenderforum/...frau-Unbekannt

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

          Hast du meine Antwort nicht gelesen?
          Mfg

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

            Eine Berücksichtigung über die Anlage Unterhalt (§ 33 a Absatz 1 EStG) ist nur möglich bei gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen (oder diesen gleichgestellten).
            Die Ex-Frau zählt normalerweise nicht zu diesem Personenkreis.

            Die einzige Möglichkeit für eine steuerliche Berücksichtigung des Ehegattenunterhaltes ist daher die Anlage U.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Die einzige Möglichkeit für eine steuerliche Berücksichtigung des Ehegattenunterhaltes ist daher die Anlage U.
              Diese Aussage ist offenbar so nicht richtig:
              https://www.smartsteuer.de/portal/ti...etzen/411.html
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                Schöner LINK aber leider in der Sache m. w. trotzdem falsch.

                Die Ex-Frau ist m. w. nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt und im Normalfall auch keine gleichgestellte Person. Mir ist in der Praxis jedenfalls noch kein Fall untergekommen, wo die Anlage Unterhalt für die Ex-Frau anerkannt worden ist.

                Und bei der im LINK genannten Fundstelle (KONZ Infopaket: Wie Sie Unterhalt von der Steuer absetzen) wäre ich grundsätzlich skeptisch. Im KONZ stehen m. E. n. öfters mal hilfreiche Tipps, die einem mehr Ärger einbringen können als die Sache wert ist.



                Edit: Die Ex-Frau kann auch nach dem BGB gesetzlich unterhaltsberechtigt sein. Insoweit lag ich leider falsch. Die Unterhaltsberechtigung müsste zum Nachweis dann aber aus dem Scheidungsurteil hervorgehen.
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.05.2015, 12:31.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Schöner LINK aber leider in der Sache m. w. trotzdem falsch.
                  Also im Netz finden sich unzählige Artikel von Anwälten, Steuerberatern und Vereinen mit folgender Aussage:
                  Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können Sie entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

                  Wem der KONZ missfällt, vertraut dann eben diesem Link:
                  https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...nen_ehepartner
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                    Hi Zusammen,

                    erstmal danke für die zahlreichen Antworten. Also zunächst handelt es sich dabei um Trennungsunterhalt und es ist das erste Jahr nach der gemeinsamen Veranlagung.
                    Man kann in der Anlage Unterhalt sogar einen Haken dafür setzen, dass es sich um seinen getrennt lebenden Ex-Ehegatten handelt. Da wir erst 2014 gescheden wurden, hatte sie noch vollen
                    Anspruch.

                    Zu meinem eigentlichen Problem:
                    Man muss Angaben zur den Einkommen des Unterhaltsempfängers machen. Jetzt die Frage, muss ich Belege beilegen, sprich ihre Abrechnungen oder sowas?
                    Das Problem dabei ist, sie hatte einen Minijob und nicht mal immer eine richtige Abrechnung bekommen.

                    Das zweite Problem ist die Halbwaisenrente die sie bezogen hat. Muss ich die dort eintragen (ist das eine Rente im eigentlichem Sinne)?
                    Wenn ja den Brutto/Netto Betrag? Und wie rechne ich den Ertragsanteil aus?

                    Hoffentlich weiss jemand rat, sonst muss ich doch noch zu Steuerberater !

                    MFG

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                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                      - Belege müssen nicht unbedingt sein, eine vollständige Aufstellung der eigenen Einkünfte und Bezüge sollte reichen (wenn Belege nötig sind, wird das FA diese anfordern)
                      - die Rente wird mit dem Bruttobetrag angegeben. Ertragsanteil ist egal, da die Rente in voller Höhe als eigene Bezüge berücksichtigt wird (auch der steuerfreie Anteil, abzüglich WK Pauschbetrag und Unkostenpauschale insgesamt 282 €)
                      - Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrages sind in diesem Zusammenhang ebenfalls anzugeben
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.05.2015, 07:58.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                        Ich habe eine ähnliche Frage.

                        Unterhaltszahlungen sind an den Ex-Partner zu leistern für die Dauer der Elternzeit des Ex-Partners. Es liegt Einkommen beim Expartner vor (Elterngeld). Da kein Kontakt besteht und auch nicht gewünscht ist, liegen keine Angaben zum Einkommen vor.

                        Wie kann dies bei der Steuer berücksichtgt werden? Als außergewöhnliche Belastung?

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt - Einkommen der Exfrau Unbekannt

                          Zitat von Fuchs2015 Beitrag anzeigen
                          Ich habe eine ähnliche Frage.

                          Unterhaltszahlungen sind an den Ex-Partner zu leistern für die Dauer der Elternzeit des Ex-Partners. Es liegt Einkommen beim Expartner vor (Elterngeld). Da kein Kontakt besteht und auch nicht gewünscht ist, liegen keine Angaben zum Einkommen vor.

                          Wie kann dies bei der Steuer berücksichtgt werden? Als außergewöhnliche Belastung?
                          Das besprichst du besser mit deinem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

                          Für die Anlage Unterhalt brauchst du mindestens genaue Belege über Einkommen und Bezüge. Desweiteren auch Angaben zum Vermögen.

                          Für die Anlage U, brauchst du die Unterschrift deines Ex-Ehegatten, weil dieser die Zahlungen im Gegenzug dann versteuern muss.

                          Und für die Feinheiten : Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kontaktieren.
                          Mfg

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