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Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

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    Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Gute Nacht,

    wie an der Uhrzeit zu erkennen, bin ich schon am verzweifeln, was meine diesjährige Steuererklärung angeht.
    Leider habe ich erst Ende April meine letzte Steuererklärung bekommen und war sehr sehr lange krank und konnte aus diesen Gründen davor keine Steuererklärung machen.

    Kurz zum Thema:
    - Einkommensteuererklärung privat 2014
    - Frau war 2014 in Elternzeit hat aber auf Grund dessen, dass es das 2 Kind während der Elternzeit ist, nur die 300,- Elterngeld bis 25.08.2014 erhalten: total 3000,-
    - 25.11 bis 12/2014 gab es für die kleine noch Betreuungsgeld total 300,-
    - ich habe 2014 2x die Arbeitsstelle gewechselt und bin bei der 3. geblieben und habe somit 3 Lohnsteuerbescheinigungen und war zwischendrin arbeitssuchend ohne Einkommen oder Arbeitslosengeld (2x selber gekündigt)
    - ich: Steuerklasse 3, Ehefrau: Steuerklasse 5

    Macht hier eine Zusammenveranlagung Sinn?
    Im Netz steht, dass, sobald Eltergeld im Spiel ist, eine getrennte Veranlagung sinnvoller ist, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

    Jedoch habe ich die Zusammenveranlagung mit Elster ausgerechnet: -1722,- (Rückerstattung!)
    Wenn ich eine getrennte Veranlagung mache, muss ich 13xx,- zurück zahlen. Meine Frau habe ich gar nicht ausgerechnet.

    kann man sich auf den Elster-Rechner verlassen?
    Wieso macht bei mir plötzlich dier Zusammenveranlagung sinn?
    Zuletzt geändert von BFY; 17.05.2015, 01:49.

    #2
    AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

    Du fragst in einem Softwareforum.

    Es gibt verschiedene Softwareprodukte im Handel, mit denen sich das relativ leicht feststellen lässt.

    Im Prinzip geht es auch mit der kostenlosen Software der Finanzverwaltung, ElsterFormular. Dort kannst Du z. B. eine Steuererklärung für die Ehefrau erstellen, abspeichern, Steuer berechnen. Dann eine für den Ehemann, unter einem anderen Namen speichern, Steuer berechnen. Und danach fügst Du die Ehefrau der Steuererklärung für den Ehemann hinzu. Unter drittem Namen abspeichern, Steuer berechnen. Schon kannst Du die Summe der beiden Einzelveranlagungen mit der Zusammenveranlagung vergleichen.

    Mit ElsterOnline - gehts natürlich auch.

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      #3
      AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

      Danke erst einmal für die schnelle Antwort.

      Das Problem ist, dass ich keine Beiträge zu Basiskrankenversicherung etc. angeben kann, so dass der Elster-Rechner die Steuer nicht ausrechnen kann und somit abbricht.

      Sonst habe ich ja das getan, was Du geschrieben hast.

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        #4
        AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

        Huch, da hab ich schon wieder die Hälfte überlesen.

        Welche Software verwendest Du denn? Du postest hier unter Allgemein und Projekt.

        Hast Du jedes Mal die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

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          #5
          AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

          ja, habe es im richtigen Forum noch einmal gestartet und auch die Moderation gebeten, diesen hier zu löschen
          Benutze selbstverständlich das ElsterFormular

          https://www.elster.de/anwenderforum/...060#post194060

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            #6
            AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

            Da wäre wohl verschieben besser gewesen. Jedenfalls hab ich Dir die Frage erschöpfend beantwortet!

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              #7
              AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

              Ich danke Dir recht herzlich! Aber bis auf eine Anleitung, die ich ja bereits getan habe, habe ich auf meine Fragen keine Antworten erhalten

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                #8
                AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

                Hallo,

                >>>Jedoch habe ich die Zusammenveranlagung mit Elster ausgerechnet: -1677,- (Rückerstattung!)

                Das deutet darauf hin, dass die Zeiten der Arbeitssuche nicht ganz unbedeutend waren (ich tippe auf ein paar Wochen bis wenige Monate).
                Denn normalerweise stimmt die Lohnsteuer grob mit der späteren Einkommensteuer überein, sowohl bei Steuerklasse 1 oder 4 - die Standardfälle - als auch bei Steuerklasse 3, wenn diese Person Alleinverdiener ist. Dazu kommt dann bei euch noch der Progressionsvorbehalt von 3000 Euro, das würde eigentlich zu einer Nachzahlung führen.
                Nun hast du aber einige Zeit ohne Einkommen, und das senkt dann die Steuer wieder (die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob du 12 Monate den gleichen Lohn bekommen hättest).


                >>>Wenn ich eine getrennte Veranlagung mache, muss ich 13xx,- zurück zahlen.

                Ja, so ist es auch zu erwarten. Bei einer Einzelveranlagung musst du nämlich den bereits erhaltenen Vorteil durch die Steuerklasse 3 wieder zurückzahlen.


                >>>Meine Frau habe ich gar nicht ausgerechnet.

                Das kannst du dir auch sparen. Da deine Frau gar keine Steuern gezahlt hat kann sie natürlich auch nichts zurückbekommen. Und da sie auch keine steuerpflichtiges Einkommen hatte muss sie auch keine Steuern bezahlen. Im Ergebnis kommt so oder so Null heraus, ihr würdet aber über die Hälfte ihres Grundfreibetrages verschenken, daher ist in diesem Fall die Zusammenveranlagung die bessere Wahl.


                >>>Im Netz steht, dass, sobald Eltergeld im Spiel ist, eine getrennte Veranlagung sinnvoller ist, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

                Nein, das ist so pauschal sicher falsch. Es kann sich lohnen, aber erst bei höherem Elterngeld (oder Lohnersatzleistungen allgemein). Bei euch liegt das Elterngeld aber sogar noch unter dem Grundfreibetrag, da braucht man gar keine Vergleichsrechnung zu machen, die Einzelveranlagung kann nicht besser sein (Begründung siehe einen Absatz zuvor).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

                  OK, jetzt verstehe ich!

                  D.h. ich lasse Anlage N für meine Ehefrau weg und trage das Elterngeld einfach im Mantelbogen auf der 4 Seite bei person B ein?
                  Mantelbogen, beide Kinder, Anlage N (ich) und einmal Vorsorgeaufwand!

                  Das sind dann -1722,12, unerwartet viel, was mir etwas Angst macht!

                  Danke sehr!!!

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                    #10
                    AW: Was ist sinnvoller: Zusammenveranlagung oder getrennt?

                    Hallo,

                    >>>D.h. ich lasse Anlage N für meine Ehefrau weg und trage das Elterngeld einfach im Mantelbogen auf der 4 Seite bei person B ein?
                    Mantelbogen, beide Kinder, Anlage N (ich) und einmal Vorsorgeaufwand!

                    Ja, das hört sich richtig an.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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