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Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

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    Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

    Hallo,
    ich hoffe hier kann mir jemand etwas helfen.
    Ich habe einen Dienstwagen, dieser wird mit der 1% Regelung versteuert. Da ich im Außendienst bin, habe ich keine Wege von Zu Hause zur Arbeit, sondern nur dienstliche und private Fahrten.
    Ich habe nun ganz brav für 2014 ein Fahrtenbuch geführt, da ich das Auto zu ca. 85% dienstlich nutze und dachte, es könnte sich vielleicht lohnen auf die Fahrtenbuchregelung umzustellen.
    Und siehe da, ich weiß nicht wo ich was angeben muss und auch nicht was ich angeben muss.
    Ich muss doch sicherlich irgendwo angeben, wieviel versteuert wurde? und vielleicht noch ob das Auto in Reparatur war oder nicht? Was getankt wurde (Tankkarten) steht mit im Fahrtenbuch und kann ich nachweisen.
    Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
    Danke.
    Fini

    #2
    AW: Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

    Guten Abend,
    das hat aber alles keinen Bezug zur Anwendung Elster, sprich mit dem Lohnbüro, dort wird es eine Lösung geben (müssen)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

      In der Steuererklärung selbst kannst du das nicht eingeben. Fas geht nur über eine selbstgefertigte Anlage mit dem Antrag den Bruttoarbeitslohn zu berichtigen.

      Beifügen musst du die folgenden Unterlagen:

      - monatliche Lohnabrechnung zum Nachweis des versteuerten geldwerten Vorteils
      - das Fahrtenbuch
      - Bestätigung deines Arbeitgebers, welche Kosten im KJ für das Fahrzeug angefallen sind


      Näheres klärst du aber besser mit einem steuerlichen Berater oder deinem Finanzamt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

        Danke!
        das hilft schon mal weiter.
        Nur eigenartig, dass es dafür keine Abfrage im Formular gibt...es gibt (gefühlt) für alles eine Frage oder ein ganzes Formular...

        Danke. Fini

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          #5
          AW: Dienstwagen - Fahrtenbuch - 1% Regelung

          Nur eigenartig, dass es dafür keine Abfrage im Formular gibt...es gibt (gefühlt) für alles eine Frage oder ein ganzes Formular...
          Das ist keineswegs eigenartig, denn eine Versteuerung nach Fahrtenbuch und echten Kosten macht man üblicherweise bereits bei der Lohnsteuer und nicht erst bei der Einkommensteuererklärung.

          Zu den Kosten gehören im Übrigen nicht nur Sprit und Wartung, sondern auch die Fahrzeug-AfA bzw. statt dieser die Leasingraten, wobei immer die Werte inklusive Umsatzsteuer maßgeblich sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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