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Computer von der Steuer absetzen

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    Computer von der Steuer absetzen

    Hallo Community,

    ich habe ein angemeldetes Gewerbe "Internetdienstleistungen aller Art" mit der ich unter die Kleinunternehmerregelung falle. Ich bin mit der Steuererklärung soweit fertig nur weiß ich nicht wo genau ich meinen Computer zum Absetzen eintrage.

    Durch Google weiß ich, dass Arbeitnehmer (Nichtselbständige Tätigkeit) dies in die Anlage N unter Werbungskosten eintragen und Selbständige das in die Anlage EÜR unter Absetzung für Abnutzung (AfA) eintragen.

    Entscheidend sei auch die Höhe des Betrages, den man für den Computer bezahlt, in meinem Fall sind das 1052,29€ (inkl. Mwst.).

    Unter 410€ Netto soll es direkt absetzbar sein, zwischen 410€ und 1000€ in einen Sammelposten in der Anlage EÜR unter AfA über 3 oder 5 Jahre linearer Abschreibung.

    Darauf habe ich zwei Fragen:

    1. Handelt es sich bei dem Sammelposten in der Anlage EÜR um auf Seite 2 die Zeile 34 "Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG"?
    2. Wo ist es bei über 1000€ einzutragen oder hilft der Staat nur bis 1000€?

    Wie genau habe ich jetzt vorzugehen? Trage ich in Zeile 34 einfach 1.052€ ein? Muss ich eine Excel-Tabelle erstellen mit den wichtigsten Informationen zu dem Computerkauf und der Steuererklärung anhängen? Geht sowas elektronisch über Elster Formular oder muss ich das postalisch dem FA zusenden?

    Über jede Antwort die mir weiterhilft freue ich mich.

    Hier ein Link zur .PDF der Anlage EÜR zur Steuererklärung 2015 (zu 2014): http://www.finanzamt.bayern.de/Infor..._EUeR_2014.pdf

    #2
    AW: Computer von der Steuer absetzen

    Hallo !

    Diese Fragestellung ergibt sich bei mir ebenfalls und würde mich daher über eine Antwort auch freuen.

    Alexander

    Kommentar


      #3
      AW: Computer von der Steuer absetzen

      Der Thread ist nun mal aus 2015 und betrifft zum Großteil steuerrechtliche Fragen.

      Dafür gibt es Steuerberater!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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