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Beratungskosten Riesterrente

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    Beratungskosten Riesterrente

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Eine Bekannte (Steuerberaterin) erklärte mir, dass die Beratungskosten für meine Altersvorsorge (Riesterrente) absetzbar wären.

    Leider hat mir aber das Finanzamt die Pos. nicht anerkannt.

    Kann mir jemand helfen? Lohnt es ich Einspruch zu erheben oder ist meine Bekannte evtl. nicht auf dem neuesten Stand?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Beratungskosten Riesterrente

    Erstens hat das rein gar nichts mit Elster zu tun.

    Zweitens können Beratungskosten zu einer Rentenversicherung durchaus Werbungskosten sein (und zwar bzgl. der betreffenden Einkunftsart, hier als Werbungskosten aus Rentenbezug, auch wenn es diesen noch gar nicht gibt), solange ausgeschlossen ist, dass es sich um Vermögensbildung handelt.

    Da hier keiner weiß, was genau beraten wurde, wie die Kosten abgesetzt wurden, noch wie das FA begründet hat, dass die Kosten nicht anerkannt werden, und steuerliche Beratung hier eh verboten ist: Frag einen Steuerberater o.ä.

    Kommentar


      #3
      AW: Beratungskosten Riesterrente

      Oh ich bin begeistert über die Antwort.

      Ich hatte mich hier angemeldet, da das Thema im Januar 2014 schon mal aufgegriffen wurde. Also bin ich davon ausgegangen, es wäre ein allgemeines Problem. Ich dachte, ich hätte die Beratungskosten für die Riesterrente in die falsche Pos. eingetragen.


      17.01.2014, 16:05 #5
      neysee
      neysee ist offline Erfahrener Benutzer

      Registriert seit:28.05.2007Beiträge:2.449

      Nun sind Rentenberatungskosten zwar im Prinzip Werbungskosten zum Rentenbezug (auch wenn der Rentenbezug erst später stattfindet). Aber die Maßstäbe sind da streng (vgl. z.B. BMF-Schreiben vom 16.10.97, BStBl. 1998 I S. 126), ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Vermögensbildung muss ausgeschlossen sein. Kostenpflichtige Rentenberatung z.B. zur Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung wäre somit absetzbar, Beratung zu privaten Renten- und Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich nicht, Beratung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wäre wieder absetzbar.

      Sprich: Altersvorsorgeberatung ist für mich viel zu allgemein, als dass es für mich absetzbar wäre. Als einziges privates Altersvorsorgeprodukt, das den Ansprüchen des BMF an fehlender Einsatzfähigkeit zur Vermögensbildung genügen dürfte, sehe ich die nicht künd- oder kapitalisierbare Rürupversicherung, aber da müsste sich dann die Beratung rein ausschließlich hierauf beziehen und keine anderen Produkte mit abdecken.




      Ich melde mich hier ab.

      Ich bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.

      Kommentar

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