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Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

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    Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

    Hallo,

    mache zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung.
    Ich bin Freiberuflich als Fotografin in einer GbR (zu zweit) tätig.
    Wir haben eine Steuernr. für die GbR und jeder eine eigene.
    Habe nun Anlage S vor mir.
    Trage ich in Zeile 4 denn etwas ein, wenn ich über meine eigene StNr nicht gearbeitet habe?
    Meine Einnahmen stammen nur aus der GbR.
    Die würde ich in Zeile 6 eintragen, ist das richtig? Dann eben nur meinen Anteil davon..?

    Für die GbR wird dann extra eine Erklärung eingereicht, mit EÜR, auch wenn wir Kleinunternehmer sind.

    Muss sonst etwas ausgefüllt werden?

    Ich hatte im Jahr 2014 noch einen 400€ Job. Muss ich das unter nichtselbständiger Arbeit angeben?
    Soweit ich weiß, wurde das alles per Elstam übermittelt.

    Bin dankbar für jeden Tipp!

    #2
    AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

    Zitat von FrauMau Beitrag anzeigen
    Die würde ich in Zeile 6 eintragen, ist das richtig?
    Ja. Dort wird ja auch danach gefragt.

    Zitat von FrauMau Beitrag anzeigen
    Muss sonst etwas ausgefüllt werden?
    Auf alle Fälle der Mantelbogen.

    Zitat von FrauMau Beitrag anzeigen
    Ich hatte im Jahr 2014 noch einen 400€ Job
    Hast Du eine Lohnsteuerbescheinigung?

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      #3
      AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

      Lohnsteuerbescheinigung habe ich, ja. dann brauch ich nirgends darüber eine Angabe machen?


      War nur verwirrt weil es noch Zeile 5 gibt, Gewinn laut gesonderter Feststellung...

      also nur Zeile 6 und Zeile 4 bleibt leer...

      Also Hauptvordruck, Anlage S - Gewinn. das wars?

      Danke.

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

        Ja, das war es, denn die Gewinnermittlung wird ja mit der Feststellungserklärung der GbR anderenorts eingereicht.

        Eine Erläuterung noch:

        Die "gesonderte Feststellung" ist der Fall, bei der EINE Person beispielsweise in Frankfurt wohnt und ihren Betrieb in Offenbach hat. Dann stellt das Offenbacher Finanzamt den Gewinn "gesondert" fest und das Frankfurter Wohnsitzfinanzamt übernimmt den Wert. Wäre der Betrieb stattdessen auch in Frankfurt, gäbe es diese gesonderte Feststellung nicht, alles würde in Frankfurt gemacht, die Zeile 4 wäre richtig.

        In Zeile 6, bei der Beteiligung also, handelt es sich um eine "gesonderte UND EINHEITLICHE Feststellung". Dabei gibt es mindestens zwei Personen, für die der Gewinn gemeinsam "einheitlich" ermittelt und verteilt wird, damit nicht bei jeder der beteiligten Einkommensteuererklärungsbearbeiter Jemand auf unterschiedliche Ergebnisse kommt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

          Zitat von FrauMau Beitrag anzeigen
          Lohnsteuerbescheinigung habe ich, ja. dann brauch ich nirgends darüber eine Angabe machen?


          War nur verwirrt weil es noch Zeile 5 gibt, Gewinn laut gesonderter Feststellung...

          also nur Zeile 6 und Zeile 4 bleibt leer...

          Also Hauptvordruck, Anlage S - Gewinn. das wars?

          Danke.
          Hallo FrauMau,

          und Anlage N mit Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

            okay -

            also doch Anlage N? und was genau?

            es wurde ja scheinbar schon vom Arbeitgeber elektronisch mit Elstam übermittelt.

            bin echt leicht überfordert.


            und Vorsorgeaufwand? übernimmt das nicht auch die Krankenkasse (bzw. Künstlersozialkasse) mit der Übermittlung?

            Kommentar


              #7
              AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

              Du musst ja trotzdem Deine Einkünfte vollständig erklären. Und: wie soll auch die Steuerberechnung funktionieren, wenn da Angaben fehlen?

              Kommentar


                #8
                AW: Freiberufler in GbR - wie und wo Gewinne eintragen?

                Zitat von FrauMau Beitrag anzeigen
                okay -

                also doch Anlage N? und was genau?

                es wurde ja scheinbar schon vom Arbeitgeber elektronisch mit Elstam übermittelt.

                bin echt leicht überfordert.


                und Vorsorgeaufwand? übernimmt das nicht auch die Krankenkasse (bzw. Künstlersozialkasse) mit der Übermittlung?
                Hallo FrauMau,
                oder anders ausgedrückt -> dein Arbeitgeber und die Krankenkassen sind zwar verpflichtet die jeweiligen Daten elektronisch zu übermitteln, aber du musst in der Steuererklärung deine Daten erklären und das Finanzamt prüft, ob du korrekte Angaben gemacht hast.
                Also wie ich schon oben schrieb -> Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers abtippen in die Anlage N

                Tschüß

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