Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Masterstudium und Verlustrücktrag / -vortrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Masterstudium und Verlustrücktrag / -vortrag

    Hallo liebes Elster-Forum und guten Abend,

    eigentlich würde ich mich nicht einfach in einem Forum anmelden und dann direkt - ohne selbst irgendetwas beizutragen - Fragen stellen.
    Allerdings komme ich aktuell absolut nicht mehr weiter und kann daher nur um eure Hilfe bitten

    Folgendes Szenario:
    Ich habe 2007-2010 studiert (dualer Bachelor, regelmäßig Einkünfte), 2010-2012 gearbeitet, 2012-2014 erneut studiert (Master, keine Einkünfte).
    Sämtliche Steuererklärungen bis 2012 sind erledigt.

    Aktuell hänge ich an der Steuererklärung für 2013, also das erste volle Studienjahr:
    1. Gemäß diverser Quellen ist ein Zweitstudium, wozu in diesen Quellen auch ein Masterstudium gezählt wird, eine Fortbildung.
    Ganz nachvollziehen kann ich diese Einordnung nicht, da es nach meinem Verständnis keinen direkten Bezug zum zuvor ausgeübten Beruf gibt, aber nun gut.
    In der Annahme es handelt sich tatsächlich um eine Fortbildung habe ich meine Ausgaben für das Studium (Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Studienbeiträge, ...) im Bereich Ausgaben zu Löhnen und Gehältern / Fortbildungskosten angegeben.
    Mein Programm für die Erstellung der Steuererklärung (WISO Steuer 2014) bemängelt nun, dass ich Fortbildungskosten erfasst habe, obwohl ich keine Einnahmen hatten.
    Eigentlich dachte ich nach längerer Recherche das würde so alles stimmen, der Hinweis hat mich jetzt aber wieder verunsichert.
    Sind die Ausgaben für das Masterstudium an der richtigen Stelle (und ich kann den Hinweis des Programms ignorieren) oder muss ich hier eine Korrektur vornehmen?

    2. Sinn der Steuererklärung für das Jahr ist ein Verlustrücktrag bzw. -vortrag.
    Auch zu diesem Thema habe ich schon ausgiebig recherchiert und habe jetzt folgendes Verständnis für die Thematik:
    Prinzipiell erfolgt ein Verlustrücktrag, falls das vorhergehende Steuerjahr noch nicht abgeschlossen (d.h. die Steuererklärung abgegeben und bearbeitet) ist.
    Sollte der Verlustrücktrag nicht möglich sein (wie in meinem Fall), erfolgt automatisch ein -vortrag bis das gesamte Defizit "aufgebraucht" ist.
    Stimmt das so bzw. könntet ihr mich ggf. an den entscheidenden Stellen korrigieren falls es nicht stimmt?

    Ich weiß es gibt zu diesem Thema diverse Beiträge in diversen Foren und auf diversen Internetseiten und ich hoffe ich habe mit Hilfe dieser schon ein grundlegendes Wissen aufgebaut.
    Trotzdem würde ich mich freuen, wenn sich einer der Experten kurz die Zeit nehmen würde und meine Fragen - gerne auch mit Verweis auf entsprechende Beiträge - beantworten könnte.

    Sollten inhaltliche Unklarheiten bestehen, lasst es mich bitte wissen, damit ich entsprechende Ergänzungen geben kann.

    Ich danke euch, schönen Abend und beste Grüße
    Stephan

    #2
    AW: Masterstudium und Verlustrücktrag / -vortrag

    Sind die Ausgaben für das Masterstudium an der richtigen Stelle
    Wenn du dich mit dem Masterabschluss selbständig machen willst, dann nicht, wenn du als Angestellter arbeiten willst, dann schon.

    Um einen Verlustrücktrag nach 2012 zu vermeiden, muss im Hauptvordruck auf Seite 4 in Zeile 93 der Wert 0 eingetragen werden. Wo der Eintrag bei der verwendeten Software hingehört, weiß ich nicht.
    Je nachdem, wie viel du 2012 verdient und Steuern bezahlt hast, kann aber ein Verlustrücktrag ja durchaus sinnvoll sein.
    Das kann dir nur dein Steuerberater sagen.

    Mit der Lohnsteuerbescheinigung haben deine Fragen im Übrigen nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Masterstudium und Verlustrücktrag / -vortrag

      Danke für deine schnelle Antwort Charlie24!

      Wenn du dich mit dem Masterabschluss selbständig machen willst, dann nicht, wenn du als Angestellter arbeiten willst, dann schon.
      Bin mittlerweile schon wieder in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter, das passt dann also.

      Je nachdem, wie viel du 2012 verdient und Steuern bezahlt hast, kann aber ein Verlustrücktrag ja durchaus sinnvoll sein.
      Das würde auch für 2012 Sinn machen (Einkünfte > 30.000 €), dachte aber eigentlich das geht nicht mehr?
      Wie muss ich mir das dann Vorstellen?
      Das Finanzamt berechnet meine Steuererklärung 2012 mit dem Rücktrag aus 2013 neu und ich bekomme dann eine zweite Erstattung (des Differenzbetrags)?

      Nochmal danke und gute Nacht,
      Stephan

      Kommentar


        #4
        AW: Masterstudium und Verlustrücktrag / -vortrag

        Ja, richtig
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X