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Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

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    Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

    Hallo,

    ich bin Student und möchte für 2014 die StErklärung machen.

    Soweit ist alles ausgefüllt, allerdings zeigt das Programm einen Fehler, ich müsse bei Anlage N - Entfernungspauschale - das Feld "erste Tätigkeitsstätte" ausfüllen.

    Ich habe nur 6 Wochen in den Ferien über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet, und zwar in mehreren verschiedenen Einsatzfirmen. Zudem habe ich meine Fahrtkosten von der Firma erstattet bekommen. Warum muss ich denn nun bei Anlage N dieses Feld ausfüllen? Es gibt doch die WK-Pauschale von 1000€, die automatisch angerechnet wird. Höhere WK kann ich doch nicht geltend machen... Ist das ein Fehler im Programm? Oder muss man zwingend diese Felder ausfüllen?

    Danke und Grüße

    #2
    AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

    Hallo,

    hast du einen Eintrag auf Seite 2 Anlage N gemacht? Auch-0-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

      Das Programm hat automatsch bei Anlage N S. 2 Nr. 39 bei "Pauschal besteuert" eine Zahl eingetragen (den aufgerundeten Betrag von S.1 Nr. 18 ).

      Grüße

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        #4
        AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

        Hallo,

        >>>Zudem habe ich meine Fahrtkosten von der Firma erstattet bekommen.

        Und genau deshalb musst du die (deine) Fahrtkosten auch wiederum erklären (sonst würde das quasi rückabgewickelt und du müsstest diese pauschalversteuerte Kostenübernahme voll versteuern).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

          Ach so, gut dann gebe ich das an, aber warum zwingt mich das Formular zu einer (sinnlosen da ich nicht ansatzweise über 1000€ WK komme) Angabe bei der Entfernungspauschale? Dass man WK zwingend angeben muss kann doch nicht sein.

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            #6
            AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

            Zitat von Kayjay1991 Beitrag anzeigen
            Dass man WK zwingend angeben muss kann doch nicht sein.
            Da hast Du eigentlich Recht, wer freiwillig Steuern zahlen will den sollte man nicht aufhalten.

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              #7
              AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

              Freiwillig Steuern zahlen? Mit meinen 6 Wochen Arbeit erreiche ich wie gesagt die 1000€ WK Pauschale nichtmal ansatzweise, es wäre ein riesen sinnloser Aufwand für mich für jede Tätigkeitsstelle die Fahrten von vor einem Jahr nachzuvollziehen. Zudem bin ich nicht von meinem Erstwohnsitz (Studium) zur Arbeit gefahren sondern hielt mich in den Ferien am Zweitwohnsitz in meiner Heimat auf, was ich in Elster auch nicht eintragen kann.

              Mein Einkommen war 2014 ohnehin als Student weit unter der steuerbaren Grenze.

              Also falls noch jemand helfen kann wäre ich dankbar.

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                #8
                AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                Wurde denn überhaupt Lohnsteuer vom AG einbehalten und abgeführt?

                Wenn nein, warum machst du überhaupt eine Steuererklärung?

                Falls ja, was erhoffst du dir von der Steuererklärung, wenn du keine Werbungskosten hattest?
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                  LohnSt wurde vom AG abgeführt. Es war ein ganz normales befristetes AV. Und da ich unter der Freigrenze von 8354€ lag, sollte ich die gezahlte LohnSt zurück bekommen. Was hat das mit WK zu tun? Jedem wird eine Pauschale von 1000€ angerechnet oder nicht? Mit meinen paar € Entfernungspauschale komme ich nichtmal über 150€. Ich habe nicht genug verdient, um überhaupt Einkommensteuer zahlen zu müssen, daher könnten auch höhere WK mein steuerbares Einkommen nicht mindern und zu weniger ESt führen

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                    #10
                    AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                    Hallo Kayjay1991,

                    was ist denn jetzt genau dein Problem? Trag' die Fahrtkosten ein und fertig. Alternativ kannst du auch Nullen eintragen, sollte auch funktionieren (aber mit der Folge, dass die Fahrtkostenersattung zum Einkommen wird und ggf. auch versteuert wird).

                    Sorry, aber da macht Elster offenbar mal mehr als nötig (eigentlich sogar mehr als erlaubt), und dann sowas.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                      Hallo,

                      Wie gesagt bin ich vom Zweitwohnsitz aus gefahren. Wenn ich aber nun "erste Tätigkeitsstätten" (waren alle in Düsseldorf) angebe, im Hauptvordruck aber Kassel als Erstwohnsitz steht, dann wird doch derjenige der das prüft denken, dass da was nicht stimmen kann wenn ich nur 10km Fahrtweg eingebe. Oder ist das irrelevant und es ist nur die Angabe der Kilometer ausschlaggebend?
                      Und ich frage mich, ob meine Angaben in Bezug stehen müssen zu dem Betrag, den Elster automatisch eingetragen hat bei Anlage N S.2 Nr. 39 (s.o.).

                      Wenn ich einfach alles eintragen könnte und verstehen würde, würde ich nicht fragen. Falsche Angaben aus Unwissenheit möchte ich ungern machen.

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                        #12
                        AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                        Hallo,

                        und wer hindert dich daran die Zeile 31 mit dem Hinweis, Fahrt von x 2.Wohnsitz, zu ergänzen?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                          Hallo,

                          >>>Wie gesagt bin ich vom Zweitwohnsitz aus gefahren. Wenn ich aber nun "erste Tätigkeitsstätten" (waren alle in Düsseldorf) angebe, im Hauptvordruck aber Kassel als Erstwohnsitz steht, dann wird doch derjenige der das prüft denken, dass da was nicht stimmen kann wenn ich nur 10km Fahrtweg eingebe. Oder ist das irrelevant und es ist nur die Angabe der Kilometer ausschlaggebend?

                          Erstmal ist das irrelevant, es zählt die Fahrt vom Lebensmittelpunkt zum Arbeitsplatz (maximal der wirklich zurückgelegte Weg); unabhängig vom Erstwohnsitz (wobei der Erstwohnsitz wohl meist als Lebensmittelpunkt gewertet wird, was man aber entkräften kann). Und zweitens interessiert sich das Finanzamt eigentlich nur für zu hohe Angaben, nach unten darf man machen was man will (es hat beispielsweise niemand etwas dagegen, wenn man nur die Hälfte der Kosten bzw. Kilometer angibt).


                          >>>Und ich frage mich, ob meine Angaben in Bezug stehen müssen zu dem Betrag, den Elster automatisch eingetragen hat bei Anlage N S.2 Nr. 39 (s.o.).

                          Jein. Für dich ist das egal. Aber wenn ein Arbeitgeber fortwährend zu hohe Kosten erstattet (steuerfrei oder pauschal versteuert, und ohne Sozialversicherungsbeiträge), dann wird er vielleicht Probleme bekommen.
                          Was wurde denn eigentlich erstattet, die Fahrten Düsseldorf<->Düsseldorf, oder doch Kassel<->Düsseldorf?

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Anlage N Entfernungspauschale ausfüllen?

                            Gut, dann werde ich in Zeile 31 darauf hinweisen.

                            Es wurde die Strecke Wohnung Düsseldorf - Arbeitsstelle(n) Düsseldorf erstattet.

                            Ich werde es nun so eintragen, ausdrucken und beim Finanzamt kurz nachfragen, ob das so in Ordnung ist. Ich hoffe dann ist das Thema "erste Steuererklärung" erledigt

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