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Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

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    Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012.

    Ich habe im September 2011 einen Laptop für 1100 Euro gekauft, den ich fast ausschließlich beruflich nutze. Mir ist bewusst, dass ich diese Ausgabe über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben muss. Da ich im Jahr 2011 aber nicht genügend Werbungskosten hatte, um den Pauschbetrag von 1000 Euro zu überschreiten, habe ich in der Steuerklärung von 2011 diese Ausgabe allerdings nicht geltend gemacht. Aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges überschreite ich im Jahr 2012 die Grenze von 1000 Euro und würde die Anschaffung dieses Rechner nun doch gerne anteilig absetzen (12 Monate der noch verbleibenden Nutzungsdauer von 32 Monaten).

    Daher meine konkrete Frage: Ist damit zu rechnen, dass sich das Finanzamt darüber wundert oder beschwert, dass die ersten vier Monate der Nutzung nicht geltend gemacht wurden? Dass ich diese "versäumte" Zeit nicht "hinten dranhängen" kann, ist mir selbstverständlich klar.

    Vielen Dank im Voraus!

    Christoph

    #2
    AW: Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

    Wenn der Restbuchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres (bei AN: Steuerjahres) richtig berechnet wird, sollte das keine Probleme machen.
    Schwieriger ist eher, die ausschließliche berufliche Nutzung glaubhaft zu machen, es sei denn, man besitzt mehrere PCs.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

      Hallo,

      was hat der Restbuchwert mit einer linearen Abschreibung über 36 Monate zu tun?
      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

        Vielen Dank für eure Antworten,

        ich ging bisher von einer linearen Abschreibung aus und stelle mir das folgendermaßen vor:

        2011: 4*Anschaffungskosten/36 (aufgrund der insgesamt geringen Werbungskosten nicht angegeben)
        2012: 12*Anschaffungskosten/36
        2013: 12*Anschaffungskosten/36
        2014: 8*Anschaffungskosten/36

        Die Glaubhaftmachung der ausschließlich beruflichen Nutzung ist sicherlich ein anderes Problem. Ich besitze noch einen weiteren Rechner, den ich privat nutze (mit Linux als Betriebssystem, für das leider viele beruflich relevante Programme nicht existieren) und werde dessen Kaufbeleg der Steuererklärung beifügen. Ich werde versuchen, die berufliche Nutzung des neuen Rechners wahrheitsgemäß plausibel zu machen. Falls das Finanzamt auf diese Argumentation nicht eingehen sollte, wird mir dann üblicherweise zumindest eine anteilige berufliche Nutzung zugestanden oder dieser Posten komplett abgelehnt?

        Viele Grüße

        Christoph

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          #5
          AW: Abschreibung Arbeitsmittel im zweiten Nutzungsjahr beginnen?

          Das ist von der AfA-Berechnung her absolut korrekt.

          Eine anteilige berufliche Nutzung wird bei entsprechender Argumentation immer anerkannt, aber ohne besondere Belege oder Argumente liegt man da in der Regel bei 50%.

          Ich konnte bis zur Verrentung meine 100% AfA für einen ausschließlich für berufliche Zwecke genutzten Rechner aufgrund des Besitzes von 2 weiteren PC/Laptop glaubhaft machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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