Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

    Hallo!

    Disclaimer: Ich habe im Internet und auch hier im Forum gesucht, und keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Folgender Sachverhalt: Ich arbeite an der Uni, und auf unseren Reisekostenabrechnungen wird der Anteil, der als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann, von der Finanzbuchhaltung bereits errechnet und gesondert angegeben. So weit, so zeitsparend.

    Nur finde ich in Anlage N keine Eintragungsmöglichkeit für diese Werbungskosten. Zeile 48 zwingt mich zum Formular Auswärtstätigkeit, wo ich nur die Einzelposten für jede Reise gesondert eintragen kann. Oder sehe ich das falsch?

    Das wäre nämlich Humbug in meinem Fall, da diese Arbeit bei uns von der Finanzbuchhaltung ja erledigt wird, und ich deswegen die fertigen Werte schon habe. Ich möchte natürlich nicht Arbeit nochmal selbst machen, die mir schon von jemand anders abgenommen wurde (so groß die Freude jedes Jahr auf's neue meine Steuererklärung zu machen auch sein mag).

    Viele Grüße

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

    Hallo,

    du kannst doch den Gesamtbetrag eingeben. Im Textfeld schreibst du Reisekosten und fügst Bescheid vom AG bei
    Du musst aber den Gesamtbetrag eingeben
    In Zeile 51 kommt die Erstattung vom AG

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

      Den Verpflegungsaufwand z. B. kann man über die Zahl der Tage für das gesamte Jahr eintragen, da muss doch nicht jede Reise einzeln eingegeben werden. Das gilt jedenfalls für 2014.
      Wenn der AG die steuerfreien Zuschüsse dazu unter Punkt 20. der Lohnsteuerbescheinigung angegeben hat, kommt man allerdings an der Eintragung der Tage nicht vorbei.

      Wenn Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden, kann man sich die Eingabe dort komplett sparen, weil dabei dann 0 rauskommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

        Hallo! Erstmal, danke für die Antworten. Irgendwie sehe ich aber nicht, wie diese auf meine Frage eingehen.

        Nochmal zusammengefasst:

        Ich habe schon den kalkulierten Betrag der Werbungskosten, die ich geltend machen kann, und will den angeben.

        Ich will eben genau nicht alle meine Reisekostenabrechnungen wieder einzeln rauskramen, und anfangen, Minuten und Stunden meiner Abwesenheit oder 1,37€-Beträge für Bustickets für ein Jahr zusammenzuzählen.

        So wie ich das verstehe, sind die Felder 49 bis 57 aber ausschließlich dafür nutzbar.

        Kommentar


          #5
          AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

          Hallo,

          du kannst, darfst keinen kalkulierten sondern den tatsächlichen Betrag der WK eintragen.
          Hat dir dein AG auf der LstBesch Reisekosten, Vrpflegungsmehraufwand bescheinigt? Lohnsteuerbescheinigung Nr.20
          Wenn ja, bleibt dir nichts anderes übrig, als deine Kosten einzutragen und in Zeile 51,57 die erstatteten Beträge einzugeben.
          Hast du keine Einträge hast übernimmst du einfach den Wert von der FIBU.
          Allerdings kommt mir deine Darstellung der WK sehr ungewöhnlich vor

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

            Das erschließt sich mir nicht. Das SAP der Buchhaltung kalkuliert schon unter Berücksichtigung aller Besonderheiten und der aktuellen Gesetzgebung die Werbekosten, die ich geltend machen kann, anhand der Daten, die ich hier bei uns im System sowieso zur Reisekostenabrechnung eingegeben habe. Das war schon immer so, und ist auch weiterhin so.

            Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ich die Beträge nicht selbst berechnen dürfen sollte. Bei der Pendlerpauschale habe ich ja auch die Beträge bisher immer selbst eingetragen. Dass das Formular mir inzwischen die Kalkulation abnimmt, ist ein nettes Angebot, sofern es mir denn Arbeit spart. Es kann aber m. M. nicht sein, dass ich einen bedeutenden zusätzlichen Zeitaufwand in Kauf nehmen muss, um der Logik des Formulars zu folgen.

            Wenn es Zweifel an der Korrektheit meiner Angaben gibt, muss ich so oder so die Belege einreichen. Ich kann ebenso mit den Angaben zu meinen Reisen schummeln, wie auch mit dem selbstberechneten Endbetrag der anfallenden Werbekosten. Die Logik des Formulars bringt daher niemandem einen Vorteil, aber mir erhebliche Nachteile. Nicht sehr pareto-optimal.

            Meine Lösung: Die bereits kalkulierten Werbekosten werden unter Zeile 47 "sonstige Werbekosten" eingetragen.

            Kommentar


              #7
              AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

              Hallo peter-lustich,

              ich stehe vor dem gleichen Problem. Hat es bei dir geklappt?

              Kommentar


                #8
                AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

                Hallo Heiko104,
                trag es dort ein und schau ob dein Finanzamt nachfragt, wie sich die Werbungskosten zusammensetzen.
                Oder was meinst du mit...hat es bei dir geklappt. ?
                Technisch sollte es im Elsterformular klappen, aber was bei einem Finanzamt funktioniert, kann durchaus bei einem anderen Finanzamt zu Nachfragen führen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

                  Hallo holzgoe,

                  genau, mit "ob es geklappt hat" meinte ich, ob das Finanzamt es akzeptiert hat.
                  Als Nachweis würde ich einfach die Reisekostenabrechnungen vom Arbeitgeber mitschicken, da steht ja dann alles drauf.
                  Mal schauen ob es anerkannt wird.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Auswärtstätigkeit, Werbungskosten aus Reisekostenabrechnung direkt eintragen

                    Hallo!

                    Ja, das Finanzamt hat das so akzeptiert, ging wunderbar.

                    Viele Grüße und viel Erfolg!

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X