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Kankheitskosten...?

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    Kankheitskosten...?

    Sorry, die Frage wurde sicher schon gestellt, aber ich finde nichts... kenne mich in dem Forum hier noch nicht aus. Hoffe also, dass jemand mir entweder den Link zum passenden Post oder eine Antwort geben kann

    Krankheitskosten, die NICHT von der KK übernommen werden, darf ich als "außergewöhnliche Belastung" angeben?
    Ich meine, es geht erst ab einem bestimmten Betrag überhaupt, aber ich weiß nicht welches. Und auch nicht so genau, was alles da rein darf.
    ALso Apotheken-Kassenzettel gehen schon mal nicht, denke ich. Brille ging auch nicht.
    Außer mit einem Arztschein, dass sie nötig sind, soweit hatte ich schon mal nachgegoogle't
    Privatarzt-Rechnung, gesetzliche Zuzahlung beim Kauf von med. Hilfsgerät wohl nicht, aber wirtschaftliche Aufzahlungen ja?
    Eine Rg vom Frauenarzt, dass aus welchem Grund auch immer NICHT Kassenleistung war?
    Atteste vom Arzt für Schule und Amt?
    Vasektomie rg...? (da hatte ich einen Post zu gefunden, aber die Antwort halft in meinem Fall nicht weiter).
    Ich würde das alles mit auflisten und in Zeile 68 eintragen, richtig?
    Muss ich eigentlich eine Liste der Posten beifügen oder reicht eine Zahl und die Kopien bei Anforderung nachreichen?

    Herzlichsten Dank!!
    Celine

    #2
    AW: Kankheitskosten...?

    Hallo celine,

    Krankheitskosten können im Hauptvordruck auf Seite 3 Zeile 67 für 2014 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
    Natürlich will das Finanzamt sicherlich Nachweise für alles was geltend gemacht wird sehen. In der Berechnung wird immer eine zumutbare Belastung ermittelt und dann geschaut liegen die Beträge überhaupt über der zumutbaren Belastung. Das kannst du im Elsterformular selbst testen mit der Steuerberechnung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kankheitskosten...?

      1) Steuerberatung ist hier nicht zulässig

      2) von welcher Größenordnung reden wir hier eigentlich?
      Mach doch einfach mal mit EF/EOP eine Probeberechnung ob sich deine Krankheitskosten steuerlich überhaupt auswirken würden. Wenn ja, dann kann man sich immer noch überlegen was davon tatsächlich in die Steuererklärung kann.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Kankheitskosten...?

        oh, sorry, weiß nicht so recht, was ich fragen "darf" und was nicht
        in nem anderen Post hieß es am Ende "mit dem Steuermensch besprechen" aber der "Steuermensch" bin nun mal ich.... weil die paar Versuche mit Büros leider kläglich gescheitert sind. Als Selbständiger ist man wohl am Besten bedient, wenn man es selbst macht.
        Also die Größenordnung ist nicht waaaahnsinnig hoch, aber vielleicht ausreichend interessant; knapp 100€ sind es insgesamt.

        @Beamtenschweiß
        was ist EF/EOP?
        wo kann ich denn so etwas wie eine Proberechnung machen?

        @holzgoe
        im Eltersformular kann ich doch nichts testen meine ich, ich gebe ein oder ich gebe nicht ein, fertig.
        Ich habe es bisher nur einmal letztes Jahr gemacht.. auweia, ich habe es aber wieder vergessen; er spuckt mir am Ende aus, was für Steuerbelastung auf mich zukommt? Meinst Du das? Ich kann mich echt nicht dran erinnern....

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          #5
          AW: Kankheitskosten...?

          Hallo celine,

          also EOP -> ist das Elster Onlineportal
          EF -> ist das Elsterformular
          Und ich meine genau die Steuerberechnung gib alles ein und lass mal rechnen. Also bei 100 Euro dürfte das kaum zu Buche schlagen, da müsstest du wirklich fast garnichts verdienen um die zumutbare Belastung zu unterschreiten.

          Tschüß

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            #6
            AW: Kankheitskosten...?

            Grundsätzlich gilt : Krankheitskosten werden nur dann anerkannt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

            Deine Pflaster oder Vitamin C Tabletten aus der Apotheke sind keine außergewöhnliche Belastung.

            Ansonsten wäre nur noch zu sagen, dass es für die Steuerberatung einen eigenen Berufszweig gibt und in Deutschland nur dieser beratend tätig werden darf.
            Mfg

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              #7
              AW: Kankheitskosten...?

              Hallo, ich habe immer sämtliche (!!!) Krankheitskosten angegeben, auch im weiteren Sinn, also auch Zuzahlungen für Leistungen die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden z.B. beim Augenarzt Augendruckmessung, Rezeptanteile, gynäkologische Zusatzuntersuchungen, Zahnarzt, Krankentransporte, Kurkosten ...). Das Finanzamt hat dann immer die "zumutbare Belastung" berechnet und entsprechend gekürzt. Da habe ich mir nie Sorgen gemacht. Also "alles" angeben, das Finanzamt streicht dann schon, was nicht angesetzt werden kann...

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                #8
                AW: Kankheitskosten...?

                Super, vielen Dank für die Tipps
                Es fehlte eine Null bei den Gesamtkosten ^^, könnte schon was ausmachen - dann werde ich es einfach mal in dem Vordruck testen und schauen, was passiert...

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