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Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

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    Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

    Mahlzeit!

    Ich sitze gerade zum ersten Mal an meiner Steuererklärung, bzw. Verlustvortragserklärung und habe jetzt erstmal alle Unterlagen der letzten Jahre zusammengesammelt.

    Bevor ich damit anfange, alles bei Elster einzugeben, bin ich auf die Frage gestoßen, ob bei der Zusammenveranlagung der eine Ehepartner einen vorhandenen Verlust
    selbst weiter vortragen kann oder jedes Jahr erneut mit dem Einkommen des anderen verrechnet wird?

    Folgende Situation:
    Meine Frau hat die letzten Jahre promoviert und dabei nur einen pauschal besteuerten Minijob gehabt. Ende des Sommers geht es in den ersten "richtigen" Job.

    Ich war im Referendariat, dann kurz arbeitslos und bin seit Ende letzten Jahres regulär beschäftigt. Eine Einkommensteuererklärung habe ich bislang nicht gemacht, da ich durch die günstige Steuerklasse bislang keine Einkommensteuer gezahlt habe. Auch 2014 ist keine Steuer angefallen.

    Ich hatte bislang immer höhere Einkünfte als Aufwendungen. Meine Frau hatte durchweg höhere Aufwendungen als Einkünfte, da der Minijob bei der Berechnung ja wegfällt.

    Wenn die Verluste im Übertrag getrennt behandelt werden, hätte sich bei meiner Frau ganz gut was angesammelt.
    Ansonsten könnte ich mir die Arbeit sparen.

    Schon mal Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

    Guten Tag,
    wurde/n der/die Verluste von der Finanzverwaltung via Bescheid mitgeteilt?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

      Bei Zusammenveranlagung werden die Verluste erst zwischen den Ehegatten verrechnet. Ein verbleibender negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann ggf. vorgetragen werden.

      In diesen Fällen kann die Einzelveranlagung der Ehegatten ggf. günstiger sein. Dann werden die Einkünfte ggf. getrennt vorgetragen.

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        #4
        AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

        Jeder Ehepartner "erwirtschaftet" seine eigenen Verluste und diese werden für jede Person gesondert festgestellt. Der ABZUG dieser Verluste erfolgt allerdings vom "Gesamtbetrag der Einkünfte", also einer Rechengröße, bei der die Einkünfte BEIDER Ehepartner schon zusammen gerechnet wurden. Eine Alternative könnte sein, dass Ihr in geeigneten Jahren eine "getrennte Veranlagung" (bis 2012) oder eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" (ab 2013) beantragt, denn dann "bleiben" die Verluste natürlich bei der jeweiligen Person. Das ist dann aber eine Sache, die Ihr mit dem steuerlichen Berater Eures Vertrauens verhackstücken müsst, was da günstiger ist. Viel Spaß, Nr. 1 !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

          Das ging ja schnell!

          Nein. Bislang haben wir noch nie irgendwas eingereicht, bzw. feststellen lassen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Okay, besten Dank an alle. Frage geklärt!

          Wäre jetzt also nur ein Rechenexempel, ob in den letzten vier Jahren eine getrennte Veranlagung auch zu 0 Euro Steuern geführt hätte.

          Müsste ich für den Fall einer nachträglichen Änderung der Veranlagungsform auch dann Steuererklärungen nachreichen, wenn ich keine Steuern zahlen müsste oder reicht es, wenn nur meine Frau ihre Verluste feststellen lässt?

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            #6
            AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

            Wenn ein Ehegatte eine getrennte Veranlagung oder Einzelveranlagung beantragt, entsteht dadurch die Pflicht des anderen Ehegatten ebenfalls eine entsprechende EINKOMMENSTEUERerklärung einzureichen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

              Zitat von Will_Riker Beitrag anzeigen
              Wäre jetzt also nur ein Rechenexempel, ob in den letzten vier Jahren eine getrennte Veranlagung auch zu 0 Euro Steuern geführt hätte.
              Versteh ich das richtig, dass für diese Jahre bereits rechtskräftige Bescheide vorliegen?

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                #8
                AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Versteh ich das richtig, dass für diese Jahre bereits rechtskräftige Bescheide vorliegen?
                Nein, bislang wurde noch nie eine Steuererklärung abgegeben

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

                  Zwei Nachfragen hätte ich noch!

                  1. Wie verhält es sich mit den Verlustvortrag eines Ehepartner, wenn nach getrennter wieder die gemeinsame Veranlagung gewählt wird?
                  Mein Plan:
                  Ich würde jetzt für die Jahre 2011 bis 2014 meine Steuererklärungen und meine Frau ihre Anträge auf Verlustvortrag einreichen.
                  Mein steuerpflichtiges Einkommen lag dabei immer unter dem Freibetrag.
                  Dabei würde ich jeweils die getrennte Veranlagung wählen.
                  Wenn die Steuererklärung für 2015 ansteht, wäre also bei meiner Frau ein ansehnlicher Verlustvortrag angelaufen.
                  Sollte unser gemeinsames Einkommen in 2015 deutlich über dem Freibetrag liegen, wählen wir die gemeinsame Veranlagung und profitieren beide von ihrem Verlustvortrag.

                  Und 2.
                  Soll ich die Erklärungen für die 4 Jahre auf einmal oder sukzessive einreichen? Also 2012 erst dann, wenn ich den Bescheid für 2011 habe?

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                    #10
                    AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

                    1. ja
                    2. alles auf einmal.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

                      Ich nochmal.

                      Bin gerade darüber gestolpert, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH der einseitige Antrag auf getrennte Veranlagung unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam und daher unbeachtlich ist, wenn der die getrennte Veranlagung beantragende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können.

                      Das würde ja auf meinen Fall (ich bleibe unter dem Freibetrag, meine Frau hat lediglich Verluste) zutreffen, oder?

                      Nochmals besten Dank für die Hilfe!

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                        #12
                        AW: Wird bei Ehepartnern ein Verlust getrennt vorgetragen?

                        ihr habt doch keinen einzelnen einseitigen Antrag, sondern zwei Anträge auf getrennte bzw. ab 2013 Einzelveranlagung von Ehegatten.

                        Was Du meinst ist, dass bei verstrittenen Ehegatten nicht einer auf der getrennten Vlg., bestehen kann, nur um den andern zu ärgern.

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