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Differenz bei Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. e EStG

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    Differenz bei Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. e EStG

    Hallo,

    in meinem Einkommensteuerbescheid gibt es eine Differenz zu der Steuerberechnung aus ElsterFormular, die ich nicht verstehe. Es fällt nicht groß ins Gewicht, trotzdem würde ich es gern nachvollziehen können...

    Laut Berechnung ist die Summe der Krankenversicherungsbeiträge bei meiner Frau und mir 8.186 € (beide angestellt, meine Frau pflicht- und ich freiwillig gesetzlich versichert), ElsterFormular berechnet einen Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG von 196 €, das Finanzamt im Steuerbescheid allerdings von 200 € - wie kommt diese Diferenz von 4€ zu Stande?

    Sollten es nicht 4% der Beiträge sein, da komme ich aber auf ganz andere Summen? Wie errechnen sich die 196/200€?

    Schon mal danke für eine Info!

    #2
    AW: Differenz bei Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. e EStG

    Entweder du oder das Finanzamt hast geringfügig etwas falsch eingetragen.
    Wer von beiden, da können wir nur raten.

    Hier zum nachlesen :
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 19.06.2015, 21:10.
    Mfg

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      #3
      AW: Differenz bei Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. e EStG

      Hab's gefunden - hatte die erstatteten Beiträge mit 290,- zu hoch angesetzt und das Finanzamt hat sie auf 190,- korrigiert, nun passt es ... Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Trotzdem ist mir noch nicht klar, von welcher Summe nun die 4% Kürzungsbetrag gerechnet werden?!

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        #4
        AW: Differenz bei Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. e EStG

        Die 4 % werden von den Beiträgen zur GESETZLICHEN Krankenversicherung bzw. freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung genommen, soweit mit dem Beitrag auch Krankengeld versichert ist. Diese 4 % sollen pauschal den Prämienanteil für die Krankengeldleistung abdecken.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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