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Verlustvortrag duales Studium nach aktueller Rechtsprechnung (IX R 22/14)

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    Verlustvortrag duales Studium nach aktueller Rechtsprechnung (IX R 22/14)

    Hallo zusammen,

    aktuell hat es einen neuen Rechtsspruch des BFH gegeben, nach dem man Rückwirkend bis 2008 seine Ausbildungskosten als Verlustvortrag ansetzten kann. (Artikel der Zeit: http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...g-zurueck.html)

    Ich habe 2008 mein duales Studium angefangen, wo mir natürlich Ausbildungs- und Studiumskosten enstanden sind. Da ich damals keine Einkommensteuererklärung abgeben musste und ich mich in der Materie nicht auskannte, habe ich keinen Verlust gelten gemacht. Ab 2010 musste ich (aufgrund einer Erbengemeinschaft) meine Einkommensteuererklärung einreichen und ich habe in diesem Zusammenhang immer einen Verlustvortrag geltend gemacht. Das ich den Verlust auch Rückwirkend erheben machen kann, war mir 2010 nicht klar.
    Meine Frage ist nun:
    Kann ich nach dem neuem Urteil für die Jahre 2008 und 2009 jetzt noch eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen? Oder ist der "Zug abegfahren" für diese beiden Jahre, da ich ab 2010 immer eine Erklärung gemacht habe?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sich dies sicher für mich lohnen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    PaperJoe

    #2
    AW: Verlustvortrag duales Studium nach aktueller Rechtsprechnung (IX R 22/14)

    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Im übrigen ist das hier ein Form rund um Elster-Produkte.
    Deine Frage hat mit Elster nichts mehr zu tun.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag duales Studium nach aktueller Rechtsprechnung (IX R 22/14)

      Zitat von PaperJoe Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      aktuell hat es einen neuen Rechtsspruch des BFH gegeben, nach dem man Rückwirkend bis 2008 seine Ausbildungskosten als Verlustvortrag ansetzten kann. (Artikel der Zeit: http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...g-zurueck.html)

      Ich habe 2008 mein duales Studium angefangen, wo mir natürlich Ausbildungs- und Studiumskosten enstanden sind. Da ich damals keine Einkommensteuererklärung abgeben musste und ich mich in der Materie nicht auskannte, habe ich keinen Verlust gelten gemacht. Ab 2010 musste ich (aufgrund einer Erbengemeinschaft) meine Einkommensteuererklärung einreichen und ich habe in diesem Zusammenhang immer einen Verlustvortrag geltend gemacht. Das ich den Verlust auch Rückwirkend erheben machen kann, war mir 2010 nicht klar.
      Meine Frage ist nun:
      Kann ich nach dem neuem Urteil für die Jahre 2008 und 2009 jetzt noch eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen? Oder ist der "Zug abegfahren" für diese beiden Jahre, da ich ab 2010 immer eine Erklärung gemacht habe?

      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da sich dies sicher für mich lohnen würde.

      Mit freundlichen Grüßen

      PaperJoe
      der Welt-Artikel sagt es wohl, was Du tun solltest, oder auch nicht!
      Wir sind weder die Presse noch das Finanzamt.
      Deshalb tue es oder lass es.
      Normalerweise endet die 2011er Frist am 31.12.2015
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Verlustvortrag duales Studium nach aktueller Rechtsprechnung (IX R 22/14)

        Du kannst es für 2008 und 2009 probieren, das Finanzamt wird es aber vermutlich ablehnen, da es im Moment Bestrebungen gibt, das Urteil per Gesetz wieder auszuhebeln. Vorfrage natürlich: Würde es überhaupt Verluste (= negative Gesamtbeträge der Einkünfte) geben ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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