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Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

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    Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

    Hallo zusammen

    Sachverhalt:

    Steuererklärungen wurden per Elster eingegeben und eingereicht.
    Steuerbescheid kam ca halbes Jahr später.

    Die Fahrten während des Praxissemster und der Bachelorarbeit zur Firma in denen diese absolviert wurden, wurde als Werbekosten eingereicht.
    Berechnet wurde in den Bescheiden aber nur die Pendlerpauschale ...

    Soweit ich recherieren konnte, sollen diese Fahren vor 2014 (also vor der Gesetzesänderung) als Werbekosten absetzbar sein.
    Es wurde zwar Geld in dieser Zeit verdiehnt, jedoch war die Tätigkeit dort:
    1. befristet
    2. im Zug des Studium, also der Ausbildung (nicht freiwillig)
    3. wurde nicht nur für Firma gearbeitet sondern auch fürs Studium relevante Sachen ausgearbeitet
    4. stellt die Vergütung eher eine Aufwandsentschädigung dar und kein Lohn

    Ist diese Einschätzung richtig ?
    Gibts § oder gerichtsurteile die man aufführen konnte um dies zu untermauern ? (von vor 2014)
    Oder möglicherweise gleich die Gesetzesänderung von 2013/2014 die dies kippte ? (BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12)

    Mit freundlichen Grüßen

    RSCH
    Zuletzt geändert von RSCH; 26.06.2015, 16:26.

    #2
    AW: Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

    Zitat von RSCH Beitrag anzeigen
    Soweit ich recherieren konnte, sollen diese Fahren vor 2014 (also vor der Gesetzesänderung) als Werbekosten absetzbar sein.
    Das kann nicht richtig sein. Die Pendlerpauschale gehört eindeutig zu den Werbungskosten.

    Ich geh übrigens auch nicht freiwillig in die Arbeit

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

      Wieder mal eine Frage die mit Elster rein gar nichts zu tun hat.
      Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Das kann nicht richtig sein. Die Pendlerpauschale gehört eindeutig zu den Werbungskosten.
        Ja Pendlerpauschale gehört auch zu den Werbungskosten, sie ist aber eine Entfernungspauschale ...

        Der praktischen Teil einer Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule, ist eine nicht regelmäßige Arbeitsstätte.
        Die Kosten für die Wege dorthin sind uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar.

        Auch Fahrtkosten, die im Falle eines nebenberuflichen ausgeübten Studiums entstehen, sind nicht mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen,
        sondern in tatsächlicher Höhe von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen, BFH vom Urteil vom 22.11.2012 - III R 64/11.

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich geh übrigens auch nicht freiwillig in die Arbeit
        Es ist Pflicht zum Abschluss des Studium und somit fester Bestandteil der Fortbildung.


        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Wieder mal eine Frage die mit Elster rein gar nichts zu tun hat.
        Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.
        Ich habe auch nicht um eine Beratung geben sondern lediglich gefragt ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege.
        Ein simples "Ja" oder "Nein" hätte ausgereicht und stellt jetzt für mich nicht eine Beratung dar ...

        Habe eben im Forum auch anderen Thread dazu gesehen, deshalb dachte ich, ich probiere mal mein Glück ...

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten für Praxissemster bzw Bachelorarbeit richtig absetzen

          Hallo,

          was willst du hier im Forum hören?
          Die Sache ist doch ganz einfach.
          Einspruch einlegen mit deiner Begründung (Innerhalb von 4 Wochen), dann wird sich die Sache klären

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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