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Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)

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    Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)

    Hallo ihr lieben,

    ich hoffe ich bin hier richtig und dass ihr mir evt. weiterhelfen könnt.

    Ich habe am 29.04.2015 um 01:17 (so wird es mir von Elster angezeigt) meine Steuererklärung abgeschlossen und abgesendet.
    Dennoch habe ich nun einen Brief erhalten der mich freundlich daran erinnert noch meine Steuererklärung abzugeben.

    Nun bin ich verwirrt was genau da nicht geklappt hat, denn sowohl im Formular als auch im Brief ist die selbe (meine) Steuernummer eingetragen.

    In dem Brief den ich erhalten habe ist folgendes vermerkt:

    "Sie sind der Aufforderung zur Abgabe der folgenden Steuererklärungen(en) bisher nicht nachgekommen:
    Art der einzureichenden Erklärungen: Umsatzsteuer
    Zeitraum: 2014
    Die Erklärung(en) ist/sind abzugeben gem. §149 AO in Verbindung mit §.... : 18, ggf 22b UStG"

    Das soll ich bis zum 20.07 einreichen.

    Verstehe ich es richtig, dass nur eine Teil in meiner Erklärung (Umsatzsteuer) noch fehlt?
    Wenn ja, kann mir jemand sagen wo ich den finde?

    Evt. noch wichtig: Ich habe weder ein Unternehmen noch andere Einnahmen. Ich war bis Mitte 2014 in einem Unternehmen als Azubi angestellt und habe danach das Land verlassen.

    Vielen dank für eure Geduld.
    Zuletzt geändert von Der-Kleine-Muck; 04.07.2015, 12:41.

    #2
    AW: Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)

    Zitat von Der-Kleine-Muck Beitrag anzeigen
    Art der einzureichenden Erklärungen: Umsatzsteuer
    Dann geh ich davon aus dass Deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ist. Die Umsatzsteuererklärung fehlt.

    Zitat von Der-Kleine-Muck Beitrag anzeigen
    Ich habe weder ein Unternehmen noch andere Einnahmen
    Warum hast Du dann überhaupt eine Steuererklärung gemacht? Wenn Du kein Unternehmer bist dann solltest Du das dem Finanzamt schnell mitteilen, denn ganz offensichtlich geht das von Deiner Unternehmereigenschaft aus!

    Zitat von Der-Kleine-Muck Beitrag anzeigen
    Ich war bis Mitte 2014 in einem Unternehmen als Azubi angestellt
    Ach so, doch andere Einnahmen.

    Kommentar


      #3
      AW: Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ja mit "andere Einnahmen", meinte ich, dass ich abweichend vom Lohn den ich erhalten habe nichts weiter erhalten habe. Also ich habe keine Immobilien, kein Unternehmen, ich vermiete nichts, habe kein vermögen oder Anlagen, kein Erbe von irgendjemandem erhalten ect.
      Habe bis Sommer 2014 meinen Azubi Lohn erhalten und ein wenig Berufsausbildungsbeihilfe.

      Hatte aber auch nie angegeben das ich ein Unternehmen oder ähnliches habe. Und ich kann auch kein Formular für die Umsatzsteuer finden.
      Wenn ich hier auf https://www.elster.de/elfo_down.php schaue, wird dies auch für Unternehmer und Arbeitgeber angegeben und nicht für Privatanwender.

      Kann man da etwas falsch machen wenn man das Zertifikat beantragt um Elster Online nutzen zu können?
      Also ich meine das es da evt verschiedene Zertifikate gibt und man damit automatisch in eine falsche Bearbeitung rutscht.

      Dies war jetzt meine 4. Steuererklärung und bisher hatte das immer gut geklappt. Nur musste ich jetzt nach 3 Jahren das Zertifikat erneuern und hab da evt. was falsch gemacht?

      Abgesehen davon, ist es möglich mit einer Steuererklärung aufzuhören?
      Ich hatte es letztes Jahr nicht gemacht und darauf hin habe ich einen Brief erhalten, der mich freundlich gebeten hat meine Steuererklärung zu machen (ähnlich dem von diesem Jahr).

      Kommentar


        #4
        AW: Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)

        Nein, am Zertifikat kann's nicht liegen. Nach wie vor gilt, dass Du eventuelle Missverständnisse zwischen Dir und dem Finanzamt klären musst. Warum die davon ausgehen dass Du eine Umsatzsteuererklärung machen musst weiß im Forum keiner.

        Kommentar

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