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Einkommensteuererklärung als DJ

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    Einkommensteuererklärung als DJ

    Hallo,
    ich habe vor einem Jahr ein Kleingewerbe als "Disc Jockey" angemeldet. Nun habe ich einen Brief mit Aufforderung zu einer Einkommenssteuererklärung erhalten.

    Daraufhin habe ich mich bei ELSTER angemeldet und angefangen die Einkommenssteuererklärung auszufüllen. Da dies mein aller erster Kontakt mit sowas ist bin ich ein wenig verwirrt über die undurchsichtigen und kompliziert formulierten Formulare und Anlagen.

    Ich habe lediglich einen Gewinn von 250€ (da ich nur einen Auftritt hatte) gemacht und falle ja damit leicht erkennbar unter die 17.500 € Grenze

    Nun bin ich mir nicht ganz sicher, welche Anlagen ich alle ausfüllen muss. Definitiv ausgefüllt habe ich Teile des Hauptvordruckes, die verpflichtend waren.

    Nun weiß ich nicht ob ich Anlage G oder Anlage S ausfüllen muss, da ich leider gegensätzliche Informationen im Internet finde.

    Könnte mich jemand erfahreneres Aufklären? Und gibt es Dinge die ich bei meinem Fall unbedingt beachten muss?

    LG
    Max

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung als DJ

    Gewerbe heißt natürlich: Anlage G
    Für jede andere Einkunftsart die entsprechende Anlage
    Anlage Vorsorgeaufwand
    Gewinnermittlung (bzw. EÜR)
    Umsatzsteuererklärung

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