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Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

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    Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

    Hallo,

    ich habe folgende Frage was etwaige Nachzahlungen an das Finanzamt am Ende des Jahres betrifft.

    Meine Verlobte und ich heiraten im Oktober diesen Jahres. Ich selbst werde zunächst der einzige Arbeitnehmer in unserer Familie sein, da meine Frau aus dem Ausland stammt und zunächst Deutsch lernen wird.

    Ich habe das jetzt so verstanden, dass es für mich günstig ist, in Steuerklasse 3 zu wechseln.

    Jetzt habe ich gelesen, dass es häufig zu Nachzahlungen am Ende des Jahres in der Kombination 3/5 kommt.

    Da meine Frau aber zunächst nicht arbeiten wird, dürfte sie ja gar keiner Steuerklasse zugeordnet werden, richtig?

    Haben wir aber dennoch Nachzahlungen am Ende des Jahres zu befürchten? Ich werde dann ja zunächst einmal monatlich Netto etwas mehr verdienen...

    Vielen Dank. Freue mich über eine Antwort!

    Lg

    #2
    AW: Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

    Hallo,

    nein. Im Gegenteil es kommt zu einer Erstattung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

      wenn ich das richtig verstanden habe ist es so wie FIGUL bereits gesagt hat.

      Was die Steuerklasse für deine Frau angeht bin ich mir nicht sicher.
      Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

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        #4
        AW: Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

        Bei der Steuerklassenklassenkombi III / V KANN es zu Nachzahlungen kommen, muss es aber nicht. Wenn nur ein Ehepartner Arbeitslohn hat, dann HABEN die Beiden auch keine Kombi III / V, sondern nur III, also keine Nachzahlung.

        Ein anderes Problem kann aber natürlich sein, dass eventuelle ausländische Einkünfte Deiner Frau in 2015 z.B. vor dem Zuzug zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, also den Steuersatz erhöhen. Und DAS kann im ungünstigsten Fall natürlich auch zu einer Nachzahlung führen, muss es aber nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Ehemann Steuerklasse 3, Ehefrau nicht erwerbstätig, Nachzahlungen?

          Danke euch! So habe ich das auch verstanden.

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