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Anlage N Hiiilfe zeile 20

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    Anlage N Hiiilfe zeile 20

    Ich weiß nicht wo und wie ich die Auswärtstätigkeit meines Mannes eintrage. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist bei Zeile 20 vom AG ein Betrag eingegeben den mein Mann erstattet bekommen hat als Verpflegungsmehraufwand, diesen habe ich bei anlage N zeile 55 eingetragen. bis hierher alles gut. Nun hat er aber noch zusätzlich Unterkunftspauschale vom AG erstattet bekommen, diese ist nicht auf der elek.Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Muss ich diese nun bei Anlage N eintragen oder kann ich die weglassen??? muss ich hier irgendetwas nachweisen? was ist falsch was ist richtig?

    #2
    AW: Anlage N Hiiilfe zeile 20

    Hallo Lilly607,

    lies mal hier, vielleicht hilft dir das schon weiter ->https://www.elster.de/anwenderforum/...Auswärtstätigk


    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage N Hiiilfe zeile 20

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Lilly607,

      lies mal hier, vielleicht hilft dir das schon weiter ->https://www.elster.de/anwenderforum/...Auswärtstätigk


      Tschüß

      nein Leider nicht. das was in Zeile 20 eingetragen ist habe ich ja schon in meiner Lohnsteuererklärung aufgenommen. Es geht um den Betrag der Reisekosten der NICHT in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist, aber trotzdem vom AG bezahlt wurde... Muss ich diesen Angeben? oder kann ich den weglassen?

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        #4
        AW: Anlage N Hiiilfe zeile 20

        Welches Jahr und welches Programm?

        Bei ElsterFormular gehören die Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand 2014 in Zeile 57, andere Erstattungen für Dienstreisen gehören in Zeile 51, soweit die Unterkunftskosten in Zeile 49 geltend gemacht wurden. Werden diese nicht erklärt, macht es auch keinen Sinn, die Erstattung einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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