Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

    Hallo,

    mal ganz neutral nachgefragt.

    Konstellation Ehepaar
    Mann: arbeitet 38 tsd euro im Jahr brutto, SK 3
    Frau: bezieht elterngeld aber sonst 0 euro, SK 5

    Im Steuerbescheid wird statt 38 tsd euro ca 30 tsd euro festgesetzt als zu versteuertes Einkommen.
    Dann wird 30 tsd * 11,8 % (splittingtarif) gerechnet und es entsteht eine Lohnsteuer von ca 3500 €.

    Bereits gezahlt wurden auch ungefähr 3500 € so dass ca 40 euro nachgezahlt werden müssen.

    Die Frage: Warum muss nachgezahlt werden, wenn fast 8000 Euro weniger zu versteuern sind? Warum hat der Mann dann so wenig vorausgezahlt? Liegt das an SK3 ?
    Wenn die 38 tsd euro als zu versteuerndes Einkommen festgesetzt worden wären, hätte dann viel mehr nachgezahlt werden müssen, obwohl immer stets normal Steuern bezahlt wurden?

    #2
    AW: Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

    Hallo,

    weil Freibeträge wie Werbungskosten, SV, schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

    Die Vorauszahlung der Lohnsteuer soll ja nahe an die zu zahlende Steuer kommen.
    Eines wundert mich. Wurde das Elterngeld angegeben ? Stichwort - Progressionsvorbehalt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

      Elterngeld wurde mit angegeben.

      Was mich wundert: Der Splittingtarif scheint mir recht hoch. Wie wird dieser denn genau bestimmt?

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

        Dass der Prozentwert der Einkommensteuer wegen des Elterngelds höher ausfällt als die Splittingtabelle bei einem zvE von 30.000,00 ausweist, hat seine Ursache im sog. Progressionsvorbehalt.

        Der verhindert eine übermäßige Besserstellung bei gleichzeitigem Bezug von steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen wie Elterngeld. Dass dabei eine Nachzahlung rauskommt, ist eigentlich ganz normal.

        Was den Steuertarif angeht, ist alles im Gesetz nachzulesen. Auch hier ist das in den Grundzügen erklärt:

        http://www.steuerliches-info-center....arif_node.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung trotz verringertem zu versteurtem Einkommen

          Zitat von tuxmania Beitrag anzeigen
          festgesetzt als zu versteuertes Einkommen
          Eigentlich wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Auf dieser Grundlage wird die Steuer festgesetzt.

          Zitat von tuxmania Beitrag anzeigen
          es entsteht eine Lohnsteuer von ca 3500 €
          Nein, es handelt sich um Einkommensteuer. So stehts ja auch im Bescheid. Die Lohnsteuer wurde bereits während des Jahres vom Lohn einbehalten.

          Genau dadurch entsteht Dein Missverständnis, dass Du nicht zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer unterscheidest.

          Kommentar

          Lädt...
          X