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Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

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    Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

    Hallo, liebe Community!

    Bitte entschuldigt, wenn ich mich mit einem Thema an euch wende, dass hier bestimmt schon zigmal durchgekaut wurde. Bisher habe ich aber nichts gefunden, was mir meine Fragen beantwortet. Meine Recherchen haben mich sogar mitttlerweile sehr ratlos gemacht...

    Letztes Jahr habe ich meine Ausbildung (Betrieb/Berufsschule) beendet. Während dieser habe ich neben dem Azubigehalt noch etwas auf Minijobbasis verdient. Direkt nach der Ausbildung habe ich im erlernten Beruf zu arbeiten begonnen. Während der Ausbildung wurde keine Lohnsteuer einbehalten.

    Bekannte meinten nun, ich sollte meine Kosten für die Ausbildung noch nachträglich bei der Steuer absetzen wegen Verlustvortrag.

    So, hier fängt meine Verwirrung an. Einmal heißt es, Kosten für Fahrten zur Ausbildungsstätte, Lehrbücher etc. wären Werbungskosten, woanders sind es aber Sonderausgaben. Je nachdem gelten aber andere Regelungen für die Absetzbarkeit. Daher meine Fragen:

    1. Muss ich meine Aufwendungen für die Ausbildung nun unter Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben?

    2. Stimmt es, dass ich meine Steuererklärungen rückwirkend abgeben kann (auch für das letzte Jahr, in dem ich ja im erlernten Beruf angefangen habe)? Oder hätte ich dafür die Frist bis 31.05. einhalten müssen?

    3. Hab ich es richtig verstanden, dass sich die ESt-Erklärungen nur lohnen, wenn ich auch einen Verlust während der Ausbildung habe?

    Die Rechnung wäre ja (Einkommen Azubi + Einkommen Minijob) - Aufwendungen = Verlust btw. im dritten Jahr noch das Normalgehalt dazu?

    Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Hätte nicht gedacht, dass das alles so kompliziert ist.

    Danke schonmal!

    #2
    AW: Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

    [QUOTE=ratloseElster;197248]
    1. Muss ich meine Aufwendungen für die Ausbildung nun unter Werbungskosten oder Sonderausgaben angeben?

    2. Stimmt es, dass ich meine Steuererklärungen rückwirkend abgeben kann (auch für das letzte Jahr, in dem ich ja im erlernten Beruf angefangen habe)? Oder hätte ich dafür die Frist bis 31.05. einhalten müssen?

    3. Hab ich es richtig verstanden, dass sich die ESt-Erklärungen nur lohnen, wenn ich auch einen Verlust während der Ausbildung habe?

    Die Rechnung wäre ja (Einkommen Azubi + Einkommen Minijob) - Aufwendungen = Verlust btw. im dritten Jahr noch das Normalgehalt dazu?
    /QUOTE]

    So schwer ist es nicht.

    Wenn es eine Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung war, sind es immer Werbungskosten.

    Rückwirkend nur bis 2011. 2010 ist seit 31.12.14 verjährt.

    Im Prinzip ja, wenn keine Steuern einbehalten wurden.

    Einkommen ist das ganze Einkommen während das Jahres. Ausnahme: Ein pauschal versteuerter Minijob muss nicht in die Steuererklärung. Ansonsten wird Ausbildungsvergütung und Normalgehalt letztlich addiert. Nur wenn dieser Betrag negativ wäre, käme überhaupt ein Verlustvor- oder -rücktrag in Betracht.

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      #3
      AW: Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

      Danke, kloebi, für die schnelle Antwort. Da habe ich mich wohl dumm gelesen...

      Mein Minijob war nicht pauschal versteuert. Dann kann ich mir schonmal für die ersten beiden Ausbildungsjahre eine ESt-Erklärung sparen :-(

      Jetzt hab ich aber etwas Angst bekommen: Letztes Jahr hatte ich ja zu Ausbildungsvergütung/Nebenjob dann noch die Einnahmen aus der richtigen Beschäftigung. Dafür wurde Lohnsteuer einbehalten. Eine ESt-Erklärung habe ich aber nicht gemacht; dachte, das muss ich nicht.

      Bin grade allerdings darauf gestoßen, dass ich eine Erklärung abgeben hätte müssen, da ja Lohnsteuer einbehalten wurde. Muss ich denn jetzt mit einer Strafzahlung oder so rechnen? Was mache ich denn jetzt am besten?

      Sorry, wenn das blöde Fragen sind. Aber ich habe mich halt noch die mit der Thematik beschäftigt...

      Kommentar


        #4
        AW: Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

        Zitat von ratloseElster Beitrag anzeigen
        Danke, kloebi, für die schnelle Antwort. Da habe ich mich wohl dumm gelesen...

        Mein Minijob war nicht pauschal versteuert. Dann kann ich mir schonmal für die ersten beiden Ausbildungsjahre eine ESt-Erklärung sparen :-(

        Jetzt hab ich aber etwas Angst bekommen: Letztes Jahr hatte ich ja zu Ausbildungsvergütung/Nebenjob dann noch die Einnahmen aus der richtigen Beschäftigung. Dafür wurde Lohnsteuer einbehalten. Eine ESt-Erklärung habe ich aber nicht gemacht; dachte, das muss ich nicht.

        Bin grade allerdings darauf gestoßen, dass ich eine Erklärung abgeben hätte müssen, da ja Lohnsteuer einbehalten wurde. Muss ich denn jetzt mit einer Strafzahlung oder so rechnen? Was mache ich denn jetzt am besten?

        Sorry, wenn das blöde Fragen sind. Aber ich habe mich halt noch die mit der Thematik beschäftigt...
        In den seltensten Fällen bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Du was wiederbekommst. Gib sie ab, Deine Einkommensteuer!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

          wenn der Minijob nicht pauschal versteuert wurde, war er vermutlich mit Steuerklasse VI versteuert. Gerade dann bist du verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

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            #6
            AW: Ausbildungskosten in der ESt-Erklärung

            ohje... Ich verstehe gar nicht, warum so eine wichtige Thematik nicht schon in der Schule behandelt wird.

            Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, in welcher Steuerklasse der Minijob versteuert wurde. Da werde ich mir mal die Verdienstbescheinigungen genau anschauen.

            Am besten, ich rufe direkt im Finanzamt an und frage, ob ich da noch was nachreichen kann.

            Danke an alle für die Hinweise!

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