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Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

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    Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

    Hallo liebe Steuerexperten,

    ich hab folgenden Fall:
    Ein Rentner bekommt die ersten 8 Monate (vom 02-09.2013) 266 € teilweise Erwerbsminderungsrente. Die letzten 3 Monate ( 10-12.2013) bekommt er 537€.
    Daher habe ich fürs erste Jahr ausgerechnet: 3739 € Bemessungsgundlage.
    In 2014 hat sich im laufe des Jahres irgendwann die Rente angepasst auf 546 €.

    Wie berechne ich jetzt die Bemessungsgrundlage, die sich dann nie wieder ändern soll?
    Sind 537 € * 12 Monate = 6444 € (ohne Rentenanpassung) richtig?
    oder 537 € * 4 Monate + 546 € * 8 Monate = 6516 (mit Anpassung)?

    Ich blick da nicht ganz genau durch. Bitte helft mir.

    Viele Grüße
    Stefan

    #2
    AW: Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

    Du musst das nicht selbst berechnen, der Rentenversicherungsträger stellt auf Antrag jährlich eine Bescheinigung aus, die die steuerfreien bzw. steuerpflichtigen Beträge enthält.
    Der Antrag muss nur einmal gestellt werden.

    Alternative: Wenn du einen Abrufcode für den Rentner hast, kannst du den Beleg mit den Beträgen auch einfach abrufen. Das geht zurück bis 2012, ist also auch für das Jahr 2013 verfügbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

      Oh, cool danke für die Info.
      Wusste garnichts von einem Abrufcode. Aber ich schaue mal. Wo kann ich den Beleg mit Beträgen abrufen? Geht das online?

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        #4
        AW: Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

        Wo kann ich den Beleg mit Beträgen abrufen? Geht das online?
        Um den Belegabruf nutzen zu können, muss man im ElsterOnline-Portal mit der persönl. ID registriert sein. Dort kann man dann für jede beliebige Person einen Abrufcode beantragen. Nach der Freischaltung lassen sich dann alle Belege für diese Person abrufen. Dazu gehören auch die Meldungen des Rentenversicherungsträgers an das Finanzamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

          Ich habe aber das Gefühl, dass die Bemessungsgrundlage zu niedrig berechnet wurde.
          Kennt sich jemand aus, wie man das genau rechnet (bei einer veränderten Rentenhöhe)? Bzw. wie hoch die Bemessungsgrundlage bei mir sein muss?

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            #6
            AW: Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag

            Bei Rentenbeginn im Laufe des Jahres 2013 liegt der steuerfreie Anteil bei 34%, der endgültige Betrag, der sich dann nicht mehr ändert, wird erst aufgrund der Jahresrente 2014 ermittelt.
            2013 müssten nach meiner Berechnung 1.272,00 € steuerfrei bleiben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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