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Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V etc.)

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    Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V etc.)

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2014 mit einem guten Freund zwei Eigentumswohnungen gekauft und vermietet. Nun geht es erstmals an die betreffende Steuererklärung. Jeder füllt die Bögen für je eine Wohnung aus. Bzgl. der Ansatzmöglichkeiten habe mich sehr genau eingelesen, so dass sich an dieser Stelle keine Fragen ergeben.

    Allerdings finde ich die Kenntlichmachung der Gemeinsamkeit nicht sehr einfach. Gehen wir davon aus dass ich Hinz und mein Kumpel Kunz heißt.


    Zum einen zur Anlage V:

    Zeile 1) An dieser Stelle würde ich direkt "Hinz und Kunz Immobilien Gbr" schreiben. Auf die Personen dahinter (Hinz, Willi und Kunz, Billy) gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Richtig?
    Zeile 3) Hier komme ich schon ins Stocken: Wir haben ja noch keine gemeinsame Steuernummer. Lasse ich dieses Feld vorerst frei? Schreibe ich meine eigene Steuernummer rein? Ich würde das Feld frei lassen und rechts "zur Feststellungserklärung" ankreuzen.
    Zeile 25-29) Wird an dieser Stelle der Überschuss aufgeteilt? Unsere Konstellation "Gemeinsames Wohneigentum" finde ich dort nicht direkt wieder. Oder sind wir eine Grundstücksgemeinschaft bzw. eine Gesellschaft i.S.d. § 15b EStG? Falls ja würde allerdings auch an dieser Stelle eine Steuernummer und das zugehörige Finanzamt der Gemeinschaft fällig werden.

    Wird die Anlage V sowohl von Hinz als auch Kunz an das Finanzamt geschickt (d.h. doppelte Ausführung) oder wird durch die Angabe der GbR klar, dass eine einmalig übermittelte Anlage V für beide Steuerpflichtige gilt?


    Nun habe ich noch die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" vor mir:

    Zeile 1/2) Auch hier dasselbe Problem: Welche Steuernummer wähle ich? In meinem Fall ergibt sich dann auch für Zeile 2 ein Problem: Während mein Kumpel in dem Ort wohnt, in dem auch die Immobilie steht, wohne ich in einem anderen Ort. D.h. bei einer gemeinsamen Steuernummer (in dem Fall würde ich Zeile 1 erst frei lassen) würde ich in Zeile 2 auch an das Finanzamt "Ort der ETW" schreiben, während ich im Fall der Nennung meiner eigenen Steuernummer auch mein örtliches Finanzamt eintragen würde. Oder ist es noch ganz anders?

    Danach würde ich wiederum auf die "Hinz und Kunz Immobilien Gbr".

    Zeile 13/14) Hier frage ich mich ebenfalls, welche Gesellschaftsform nun zu uns passt.

    Als Empfangsbevollmächtigen im Falle dieser Wohnung sehe ich mich, so dass ich meine private Adresse eintragen würde.

    In Zeile 31 würde ich "2" eintragen, da wir jeweils zur Hälfte im Grundbuch stehen.

    In Zeile 38 dementsprechend 1.

    In Zeile 41 würde ich uns beide jeweils mit dem Zusatz "zur 1/2 Eigenumsanteil" unterschreiben lassen, da mir die Angaben dazu ansonsten in beiden Bögen fehlen würden.



    Ich hoffe ich habe halbwegs klar ausgedrückt, was mein Problem ist. Ich blicke gerade nicht mehr ganz durch und hoffe, dass mir jemand wieder Durchblick verschaffen kann :-). Besten Dank!

    #2
    AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

    Gehört jedem von Euch eine Wohnung oder gehören euch beide Wohnungen gemeinsam je zur Hälfte?

    Im ersten Fall braucht ihr keine Gemeinschaft. "Jeder füllt die Bögen für eine Wohnung aus" gilt nur dann.

    Im zweiten Fall wie gedacht eine Feststellungserklärung mit Anlage V für beide Wohnungen und Aufteilung des Gesamtergebnisses. Für die Gemeinschaft dürfte Steuernummer neu richtig sein.

    In jeder privaten Einkommensteuererklärung ist zusätzlich eine Anlage V abzugeben. Dort ist aber nur der Einkunftsanteil einzutragen.

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      #3
      AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

      Danke für die schnelle Antwort !

      Jeder hat 1/2 Eigentumsanteil an beiden Wohnungen. D.h. Fall Zwei.

      In welcher Zeile nehme ich denn die "Aufteilung des Gesamtergebnisses" vor? Da fehlt mir gerade der Durchblick.
      Bzgl. der Steuernummer verstehe ich dich so, dass ich sowohl in "Anlage V" als auch in der "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" das Feld Steuernummer frei lasse?

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        #4
        AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

        Die Aufteilung erfolgt in der Anlage ESt 123B und der Anlage FB zur Feststellungserklärung. Und ja, die dortige Anlage V gehört zur Feststellungserklärung. Wenn du für die Feststellung noch keine Steuernummer hast, hast du für diese Anlage V auch noch keine.

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          #5
          AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

          In der Feststellungserklärung ist eine Aufteilung nach Bruchteilen, also 1/2 für jeden Beteiligten in der Anlage FB problemlos möglich. In der eigenen Steuererklärung landet ohnehin nur das Ergebnis.

          @Kloebi war schneller!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

            Aaah, die Anlage FB hatte ich nicht vorliegen. Habe mir sie aber eben runter geladen (http://www.amtsvordrucke.de/forms/ca...111a456a36.pdf).

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              #7
              AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

              Du hast dir jetzt also eine pdf-Datei als quasi Papiervordruck runtergeladen. Ich dachte, du willst die Erklärung elektronisch über elster-online machen. Dafür ist eigentlich das Forum. Da muss du die Anlage FB einfach hinzufügen.

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                #8
                AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

                Vielen lieben Dank schon mal soweit ! Top!

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Du hast dir jetzt also eine pdf-Datei als quasi Papiervordruck runtergeladen. Ich dachte, du willst die Erklärung elektronisch über elster-online machen. Dafür ist eigentlich das Forum. Da muss du die Anlage FB einfach hinzufügen.
                Ich hatte die "Anlage V" sowie die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" bereits in Papierform von meinem beteiligten Freund bekommen. Da kam ich aber wie gesagt mit den Eigentumsverhältnissen nicht weiter. Aber mit der Anlage FB wird es gehen !

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                  #9
                  AW: Erstmalige Steuererklärung bei gemeinsamen, vermieteten Wohneigentum (Anlage V et

                  Feststellungserklärungen für bis zu 50 Beteiligte müssen elektronisch übermittelt werden, Papier muss das Finanzamt bei nur 2 Beteiligten nicht annehmen.

                  https://www.elsteronline.de/eportal/Gesetze.tax
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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