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    Arbeitszimmer

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig und irgendwer von euch kann mir helfen... Wir haben im letzten Jahr ein Haus gekauft und saniert und nun kann ich endlich ein Arbeitszimmer geltend machen. Nur verstehe ich das noch nicht ganz. Ich liste euch mal grob auf, wie ich das mit dem Arbeitszimmer verstanden habe. Es wäre schön, wenn ihr beurteilen könnt, ob ich das so richtig verstanden habe und mir meine übrigen Fragen noch erklären könnt.
    Also, als erstes kann ich ja das Gebäude abschreiben:
    Kaufpreis Haus und nicht Grundstück (WIE finde ich heraus, wieviel mein Grundstück wert ist? Wir haben ja ein Komplettpaket gekauft?! Und es wird nirgendwo zwischen Haus und Grundstück unterschieden?!)
    Kosten Notar
    Kosten Makler
    Grunderwerbssteuer

    Renovierungen = Erhaltungsaufwendungen (Was genau kann ich alles darunter fassen? ALLES? Wir haben ziemlich viel gemacht...?!)

    Von der Gesamtsumme kann ich dann 2% nehmen auf 50 Jahre absetzen, korrekt?

    Zu dieser Summe (die 2%) kommen dann
    Zinsen für Kredite
    Kosten für Wasser, Strom, Gas
    Hausratvers. Gebäudevers.
    Schornsteinfeger (oder ist es sinnvoller den als Handwerkerleistung geltend zu machen?)
    Evtl. Renovierungskosten des Zimmers

    Korrekt?

    Muss ich alles belegen? Also, muss ich alle Rechnungen mitschicken?

    Könnt ihr mir helfen? Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten!

    LG
    sabseline

    #2
    AW: Arbeitszimmer

    Hallo,

    die Sachen wie Abschreibung, Versicherung, Instandsetzung u.s.w. gelten für vermietete Objekte.
    Dazu sagst du gar nichts.
    Selbstgenutzt oder vermietet?
    Außerdem ist das Steuerberatung.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitszimmer

      Entschuldigung, ich wollte lediglich einen Rat. Dass das nun schon Steuerberatung ist, war mir nicht bewusst. Sollte dem so sein, entschuldige ich mich und bitte um die Löschung meines Themas.
      Das Haus ist selbstgenutzt.

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitszimmer

        Zu den Kosten des Arbeitszimmers gehören alle anteiligen Hauskosten sowie die Aufwendungen welche du dem AZ direkt zuordnen kannst.

        Die Abschreibung bezieht sich nur auf die AK des Hauses. zur Aufteilung kuckst du am besten mal hier:
        http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html

        Ob dein AZ aber steuerlich überhaupt anerkannt wird, ist eine andere Frage und kann/darf hier nicht beantwortet werden. Aber kuck mal in § 4 Absatz 5 Nr. 6 b Einkommensteuergesetz (EStG).
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitszimmer

          Berechnung des Anteils:

          Haus zb 200 qm Wohnfläche.
          Davon 10 qm Arbeitszimmer.

          D.h. 5% der gesamten Kosten wären abzugsfähig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

          Wobei dann ggfs noch der Höchstbetrag von 1250 Euro zu beachten sein kann .
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitszimmer

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Berechnung des Anteils:

            Haus zb 200 qm Wohnfläche.
            Davon 10 qm Arbeitszimmer.

            D.h. 5% der gesamten Kosten wären abzugsfähig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

            Wobei dann ggfs noch der Höchstbetrag von 1250 Euro zu beachten sein kann .
            Ich pflege den "Höchstbetrag" in einem "Ob- Betrag" zu definieren.
            Gruss (S)stiller
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