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Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht weiter

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    Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht weiter

    Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Ich bin Student und arbeite nebenher selbstständig circa 15 Std die Woche als Monteuer. Ich arbeite für eine Firma, aber halt auf selbständiger Basis. Ich bekomme eine Provision mit 19 % Mehrwertssteuer deklariert , die ich dann auch in die Rechnungen reinschreibe. Mein Problem ist aber das ich bei weitem keine 7000€ im Jahr verdiene. Alle anderen arbeiten Vollzeit, verdienen daher wesentlich mehr.

    Muss ich jetzt Umsatzsteuer bezahlen?? Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus??

    Ich will gerne alles richtig machen, aber versteh leider nicht wirklich was ich machen soll, darf, muss!

    Vielen Dank schonmal

    Ps: Ein Steuerberater würde sich bei den Einahmen nicht wirklich rechnen, aber vielleicht habt ihr ja Tipps wie ich richtig vorgehen kann.

    #2
    AW: Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht wei

    Ja, Du musst das Gewerbe natürlich beim Gewerbeamt anmelden, und beim Finanzamt von Beginn an monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Am Ende des Jahres machst Du eine Gewinnermittlung und die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung.

    Die Steuererklärungen musst Du wegen Deiner Unternehmereigenschaft elektronisch übermitteln. Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen brauchst Du da auf alle Fälle ein Zertifikat, dass Du auf https://www.elsteronline.de/eportal/...istrierung.tax beantragen kannst.

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      #3
      AW: Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht wei

      Zitat von 2dennis6 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Ich bin Student und arbeite nebenher selbstständig circa 15 Std die Woche als Monteuer. Ich arbeite für eine Firma, aber halt auf selbständiger Basis.
      Ich will gerne alles richtig machen, aber versteh leider nicht wirklich was ich machen soll, darf, muss!

      Vielen Dank schonmal

      Ps: Ein Steuerberater würde sich bei den Einahmen nicht wirklich rechnen, aber vielleicht habt ihr ja Tipps wie ich richtig vorgehen kann.
      Hallo 2dennis6,
      arbeitest Du nur für diese eine Firma?
      Google oder binge mal nach Scheinselbständigkeit!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht wei

        Google oder binge mal nach Scheinselbständigkeit!
        Auch wenn hier alles nach Scheinselbständigkeit aussieht, ändert das an den steuerlichen Pflichten nichts!

        Es wäre vielleicht geschickt gewesen, dem Auftraggeber mitzuteilen, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will und deshalb auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht wei

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Auch wenn hier alles nach Scheinselbständigkeit aussieht, ändert das an den steuerlichen Pflichten nichts!

          Es wäre vielleicht geschickt gewesen, dem Auftraggeber mitzuteilen, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will und deshalb auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
          Der TE sollte sich vorher über seine Rechte und Pflichten informieren, um nicht ins offene Messer zu laufen.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Steuer als Student im Kleingewerbe aber mit 19% in Rechnungen?!?! Komme nicht wei

            Ob Scheinselbständigkeit oder nicht - das ist steuerlich irrelevant.

            Relevant ist jedoch, ob man von der Regelung des § 19 UStG - Kleinunternehmer - Gebrauch machen kann und auch will. Das kann nur der Unternehmer selbst oder eine zur steuerlichen Beratung befugte und befähigte Person beurteilen.

            Falls man Kleinunternehmer ist und dennoch seine Einnahmen per Gutschrift mit in diesen Fällen falschem 19% USt-Ausweis bekommt, muß man diesen Belegen widersprechen und um Neuausstellung bitten, weil man die falsch ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen hat und ansonsten seitens des Finanzamtes trotzdem wie ein Kleinunternehmer behandelt wird.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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