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    Zeitarbeiter

    Hallo Zusammen,

    mein Freund hat bis dieses Jahr Juni studiert. Jetzt arbeitet er bis er beginnen kann als Zeitarbeiter. Ich habe schon viel darüber gelesen, wie man diese Kosten steuerlich geltend machen kann. Leider sorgen einige Beiträge immer etwas für Verwirrung, vielleicht könnt ihr mir helfen?

    - Fahrtkosten: er hat keinen festen Einsatzort, kann ich jeden einzelnen Kilometer abrechnen?
    - Verpflegungsmehraufwand: im Netz steht das er 8 € geltend machen kann ab 8 std arbeit. gilt das auch wenn er jeden tag nach hause kommt?

    danke für eure hilfe...

    #2
    AW: Zeitarbeiter

    Du kannst sowieso nichts abrechnen, wenn dann er.
    Die steuerrechtliche Behandlung des Themas hat sich ab 2014 grundlegend geändert, mit der Folge, dass alle älteren Quellen großteils nutzlos sind.
    Wenn er keine erste Tätigkeitsstätte hat, dann sind seine Arbeitseinsätze Auswärtstätigikeiten, mit der Folge, dass Pkw-Fahrten mit 30Ct je gefahrenem km, andere Verkehrsmittel nach tatsächlichen Kosten absetzbar sind.
    Verpflegungsmehraufwand ist ab bei Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung ab 8h absetzbar, wobei die 8€ veraltet sind (s.o.).

    Mit Elster hat das aber nichts zu tun. Steuerberatung findet hier nicht statt.
    Es dürfte aber gefühlte Hunderte Threads zum Thema Leiharbeiter und Fahrtkosten bzw. Verflegung geben, wobei hier auch ältere wieder mit Vorsicht zu genießen sind (s.o.).

    Kommentar


      #3
      AW: Zeitarbeiter

      Zu der Thematik gibt es ein umfangreiches Anwendungsschreiben mit diversen Beispielen.

      http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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