Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

    Hallo,

    ich war im Jahr 2014 nur als Subunternehmer tätig und habe nach den "§13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner" gearbeitet.
    Nun hatte im Jahr 2014 durch die Tätigkeit als Subunternehmer 17.100,- EUR verdient, doch würde gerne wissen ob ich nun in meiner Einkommensteuer dafür Steuern Zahlen muss? Ich denke halt immer das der Leistungsempfänger schon die Steuern dafür gezahlt hat, bzw zahlt.

    Eine Erwerbstätigkeit aus nicht selbständiger Arbeit besteht nicht.

    Wenn es nicht ganz verständlich war, bitte ich um Nachsicht.

    LG Emin

    #2
    AW: Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

    § 13b gehört zum Umsatzsteuergesetz und Du fragst nach der Einkommensteuer, das sollte Deine Frage schon beantworten:

    Der Leistungsempfänger zahlt Deine UMSATZsteuer, Deine EINKOMMENsteuer nimmt Dir natürlich Niemand ab, die musst Du natürlich versteuern: Der Gewinn kommt in Anlage G, dazu gibst Du eine formlose Einnahme-Überschuss-Rechnung ab, aus der sich der Gewinn ergibt. Alternativ dazu kannst Du auch die Anlage EÜR verwenden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

      Ich danke dir, die deine Antwort.

      Gibt es denn für Selbstständige (ohne Rechtsform), bei der Einkommensteuer einen höheren Grundfreibetrag?
      Mit einem Gewinn z.B in Höhe von 17.400 (angegeben in der Anlage G) wäre ist doch schon weit über dem Grundfreibetrag.

      Normaler Grundsatz
      Grundfreibetrag 2014, Ledig: 8.354 Euro

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

        Was spräche denn dagegen, wenn Du für Deine Einkünfte Steuern zahlen würdest, so wie das andere auch machen müssen? Wie sich das steuerlich auswirkt kannst Du ja mit Deiner Software jederzeit ausrechnen.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte nur durch §13b erzielt, trozdem in der Est. versteuern?

          Wieso sollst Du den weniger Steuern zahlen müssen als Jemand mit den gleichen Einkünften, der aber Arbeitslohn anstatt gewerbliche Einkünfte bezieht ? Ihr seid doch genauso leistungsfähig.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...
          X