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Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

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    Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

    hallo ihr lieben,

    ich hätte eine frage zum Ertragsanteil/steuerpflichtiger Teil der Rente. Ich mache hier zum ersten mal die Einkommenssteuererklärung meiner Eltern und bin noch recht neu darin. Und zwar geht es darum, dass meine Eltern meinem Opa, der in Vietnam wohnt, Geld zugeschickt hatten (nicht monatl. sondern höchstens 1-2 mal im Jahr). Er selbst ist Rentner und bekommt ca. 980€ im Jahr Rente. das habe ich ja auch eingetragen bei den "Einkünften und Bezüge d. zu unterstützenden Person". Daneben war dann das Feld "Ertragsanteil/ steuerpflichtiger Teil d. Rente" und um ehrlich zu sein weiß ich gar nicht was da reinkommt. Mein Opa muss ja keine Steuern zahlen bzw. seine Rente in Vietnam versteuern soweit ich weiß :/ oder hab ich da was falsch verstanden?
    Ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen

    lg
    Lilli

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

    Die Einkünfte und Bezüge auf der Anlage Unterhalt sind nach deutschen Steuerrecht zu ermitteln. Unabhängig vom Steuerrecht in Vietnam. Und unabhängig davon, ob er Steuern zahlen müsste oder nicht.

    Und bei 980 Euro Rente pro Monat dürfte die Unterhaltsbedürftigkeit vom Finanzamt nicht anerkannt werden.
    980 x 12 = 11760. Und damit wesentlich höher als der Grundfreibetrag von 8xxx Euro.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 20.08.2015, 08:34.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

      leider sind die Renten in Vietnam nicht so hoch. Sie schrieb von 980 Euro jährlich. Da ist es egal was eingetragen wird.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

        Wenn der Opa in Vietnam seine Rente schon vor bzw. erstmals 2005 bezogen hat, dann blieben von der 2005 bezogenen Jahresrente 50% steuerfrei, d. h., der Ertragsanteil wäre bei dem genannten Betrag von 980,00 € jährlich 490,00 €.

        Wenn es sich um eine Rente handelt, die wie bei uns jährlich angepasst wird, dann war der Betrag bei Rentenbeginn sicher etwas niedriger. Der steuerpflichtige Ertragsanteil wäre dann bei einer Jahresrente von z. B. 950,00 € im Jahr 2005 heute 475,00 € + 30,00 € (Erhöhung seit 2005) = 505,00 €.

        Wenn die Rente erst nach 2005 begonnen hat, ist der Ertragsanteil höher als 50%, weil der steuerfreie Anteil seit 2005 jährlich um 2% sinkt. Näheres findet man problemlos unter Stichwort "Rentenbesteuerung"
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

          vielen Dank erstmal für die Antworten
          also was die Rente von meinem Opa angeht, ist es da ein fester Betrag soweit ich weiß. Die Umrechnung vom vietnamesische Dong VND in Euro ist halt dann immer abhängig vom Kurs (~960-1000€ im Jahr).
          Ist das mit dem Ertragsanteil neu? weil ich konnte aus der Einkommenssteuererklärung von 2013 meiner Eltern da das nicht entnehemen dass es den Punkt gab :/ Sie hatten es ja damals noch beim steuerberater machen lassen. Der hatte nur Rente, Werbungskosten und Kosten zu allen Bezügen eingetragen.



          Lg
          Lilli
          Zuletzt geändert von xoxo; 20.08.2015, 13:01.

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt - Ertragsanteil der Rente

            Im Zusammenhang mit § 33 a EStG ist der Ertragsanteil der Rente der unterstützten Person völlig egal.
            Im Ergebnis wird sowieso die komplette Bruttorente angesetzt nur aufgeteilt in Einkünfte (steuerpflichtiger Anteil) und sonstige Bezüge.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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