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Fragen zu Steuer 2014

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    Fragen zu Steuer 2014

    Hallo,

    kenne mich leider mit Steuern und Steuererklärungen nicht aus, bin zur Zeit bei einem Steuerverband und fühle mich ein wenig veräppelt habe daher ein Paar Fragen,

    1. Wenn man in einem Jahr z.b 2013 einige Monate Arbeitslos war ist die Abgabe von einer Steuererklärung 2013 Pflicht, wie ist es dann im darauf folgenden Jahr 2014 wenn man komplett gearbeitet hat ist die Abgabe da auch pflicht weil im Vorjahr Lohnersatzleistungen geflossen sind?

    2. Ist es Richtig dass, wenn man ein Jahr lang 44€ Tankgeldgutschein bekommen hat, die Steuer die man abgesetzt bekommt niedriger ausfällt?

    3. Ich habe das Gefühl das der Arbeitgeber mir zu viele steuern abzieht bei den monatlich Gehälter wie kann ich dass rausfinden, wenn das so ist bekommt man die bei der Steuererklärung vom Finanzamt automatisch zurück oder muss man das in der Erklärung angeben?

    4. Habe 2015 eine Abfindung bekommen was kann ich machen um nicht sehr viel Geld als Steuern ans Finanzamt zu verlieren, auch da wurden laut den Verband zuviel Steuer automatisch abgezogen?

    Danke
    Gruß
    Mahsa

    #2
    AW: Fragen zu Steuer 2014

    Zu 1)
    2013 Pflichtveranlagung
    2014 laut den bisherigen Angaben nur Antragsveranlagung.

    Zu 3)
    Siehe :
    https://www.bmf-steuerrechner.de

    Falls zu viel Steuern einbehalten wurden, wird es im Rahmen der Steuererklärung automatisch korrigiert.

    Zu 4)
    Außer eine Steuererklärung abzugeben? Gar nichts!
    Mfg

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