Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

    Hallo zusammen, ich arbeite im Außendienst und aus dem HomeOffice heraus. Für einen Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird also kein Geldwertes Vorteil berechnet. In der Einarbeitungszeit war ich jedoch häufiger beim Unternehmen vor Ort. Mein Arbeitgeber hat dann wohl vom FA die Auskunft bekommen, dass dafür Fahrten und ein Geldwertes Vorteil angesetzt werden müssen. Aufgrund der weiten Strecke hat dies natürlich mein Nettoeinkommen für diesen Monat stark reduziert. Mein Arbeitgeber sagte ich kann das dann als Fahrtweg ansetzen bei der Steuer. beim FA habe ich angerufen aber leider konnte man mir dort auch nicht sagen, wo ich das eintragen kann. Also meine Frage, wo muss ich diese Einzelfahrten für einen Monat eintragen in der Steuererklärung? Ich hoffe ich habe es nachvollziehbar erklärt. Vielen Dank im Voraus für Euren Support

    #2
    AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

    Welche Software verwendest Du denn?

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

      Hier ist ein Besuch beim Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein oder zumindest ein klärendes Gespräch mit dem Finanzamt angebracht.

      Die erste Frage die beantwortet werden muss ist nämlich, ob die eine erste Tätigkeitsstätte bei deinem Arbeitgeber hast oder nicht.
      Je nachdem wie diese Frage zu beantworten ist, ändert sich auch die steuerliche Behandlung deiner Fahrten und eine ggf. notwendige Korrektur deines Bruttoarbeitslohnes.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

        Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich Trau mich kaum es zu sagen. Ich nutze die BILD Software.

        Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte beim Unternehmen, sondern einen Telearbeitsplatzvertrag. Wie beschrieben war ich nur zur Einarbeitung am Anfang häufiger vor Ort. Aber dadurch ist das netto in diesem Monat eben extrem geschrumpft und ich möchte natürlich geklärt haben ob das so richtig war bzw. zumindest einen Teil über die Steuer zurückbekommen. Ich denke ich werde die Tage mal zum FA gehen, denn die Dame am Telefon konnte mir hierzu leider nichts genaues sagen. Ich denke das dies ja häufiger vorkommen müsste und es dafür auch eine klare Regelung geben müsste?

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

          Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und stelle eine wilde Spekulation an *g*

          Wenn du keine erste Tätigkeitsstätte beim AG hast, dann war seitens des AG auch kein geldwerter Vorteil für die Fahrten zum Betriebssitz zu versteuern.
          Hat er dies dennoch getan, so ist der Bruttoarbeitslohn entsprechend zu kürzen (mit Beiblatt zur Steuererklärung beantragen und Nachweise nicht vergessen).

          Wenn du keine erste Tätigkeitsstätte hast, sind alle deine Fahrten Dienstreisen. Ein WK Abzug ist wegen der Nutzung des Firmenwagens jedoch nicht möglich.

          Ggf. kommt auch noch eine Korrektur der 1% Versteuerung für die privaten Fahrten in Betracht, sofern du ein Fahrtenbuch führst.



          Alles in allem kein einfaches Thema, so dass eine fachliche Klärung mit dem Berater und/oder FA angesagt ist.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

            Vielen Dank für die weiteren Infos. Ich war heute beim FA. Die Dame dort sagte mir aus Ihrer Sicht war es wohl nicht richtig vom Arbeitgeber. Leider war Sie laut eigener Aussage nicht so firm in Sachen Firmenwagen, geldwerter Vorteil etc. Und leider hab ich das jetzt öfters schon erlebt bei Anrufen oder auch vor Ort. Somit habe ich jetzt nur die Info bekommen, dass ich es als Ergänzung in die Steuer eintragen soll. Aber wir läuft sowas dann ab. Ich will meinem Arbeitgeber ja nicht gleich ne Steuerprüfung ins Haus schicken oder ähnliches. Es war ja lediglich ein Missverständnis bzw. eine Falschauskunft des FA an meinen Arbeitgeber. leider habe ich nun auch schon einige Male erlebt wie schnell man dort verschiedenste Aussagen zu bestimmten Sachverhalten erhält. Gibt es hier ein sinnvolles Vorgehen um die Problematik sauber für alle Beteiligten zu lösen?

            Nun noch eine weitere Frage. Ab kommendem Jahr kann es sein, dass ich ohne HomeOfficeVertrag dort arbeiten soll. Würde für mich einen Fahrtweg von über 100 km zusätzlich bedeuten zumindest an Tagen an denen ich keine Kundentermine habe. Die Pendlerpauschale würde ich dann beantragen können für die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Allerdings wäre ich dann sehr schnell über den 4.500 € Obergrenze. Ich habe gelesen es gäbe Ausnahmen auch mit Firmenwagen, dass man über die Pauschale hinaus Die Pendlerkilometer bei der Dteuer ansetzen kann? KanN mir hierzu jemand helfen. leider kam dazu heute beim Finanzamt von zwei Mitarbeitern ebenfalls die Aussage "das weiß ich leider nicht, da kenne ich mich nicht genau aus".
            Hat vielleicht jemand hier einen Tipp wie man hier am besten vorgeht. Wenn ich beispielsweise mit der Bahn statt mit dem Firmenwagen fahre. Dann zahle ich doch die Bahnkosten und muss aber auch nicht den Fahrtweg als Geldwerten Vorteil auf mein Gehalt bekommen, oder?
            ich werde wohl doch eine Steuerberater konsultieren müssen. Allerdings finde ich es echt schade, dass es hierzu so schwierig ist beim FA an Informationen zu kommen.
            vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus, falls jemand einen Rat hat.

            Kommentar


              #7
              AW: Fahrtkosten Einarbeitungszeit ansetzen -wo eintragen?

              Ein Arbeitgeber kann bei der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle des FA anrufen und eine sog. Anrufungsauskunft erhalten. Dies ist gerade für nicht steuerlich beratene Lohnbüros gedacht, um zeitnah eine verbindliche Auskunft zum Lohnsteuerabzugsverfahren zu erhalten. Wenn der Arbeitgeber dann diese Info an seine AN weitergibt, sollte alles klar sein.

              Kommentar

              Lädt...
              X