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Mitwirkung bei Steuererklärung

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    Mitwirkung bei Steuererklärung

    Hallo und guten Tag,
    ich helfe unserer Tochter/Schwiegersohn bei der elektronischen Elster-Steuerklärung weil ich das schon jahrelang
    für mich mache und sie bisher überhaupt nicht...

    Habe mich wegen des Passus hat mitgewirkt im Hauptvordruck wie folgt erkundigt:

    ich darf muss? mich hier eintragen /mithelfen weil zulässig durch

    Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
    Das Verbot des § 5 gilt nicht für
    2.
    die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,

    Abgabenordnung (AO) § 15 Angehörige
    3.
    Verwandte und Verschwägerte gerader Linie

    Deswegen nun die Frage: muss ich mich dann im Formular eintragen oder kann ich es

    #2
    AW: Mitwirkung bei Steuererklärung

    Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
    Hallo und guten Tag,
    ich helfe unserer Tochter/Schwiegersohn bei der elektronischen Elster-Steuerklärung weil ich das schon jahrelang
    für mich mache und sie bisher überhaupt nicht...

    Habe mich wegen des Passus hat mitgewirkt im Hauptvordruck wie folgt erkundigt:

    ich darf muss? mich hier eintragen /mithelfen weil zulässig durch

    Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
    Das Verbot des § 5 gilt nicht für
    2.
    die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,

    Abgabenordnung (AO) § 15 Angehörige
    3.
    Verwandte und Verschwägerte gerader Linie

    Deswegen nun die Frage: muss ich mich dann im Formular eintragen oder kann ich es
    Hallo,
    zunächst, es ist keine Elster-Frage.

    Wie Du bereits selbst recherchiert hast, darfst Du scheinbar Hilfeleistung leisten, was durch die entsprechenden §§ abgedeckt ist. Somit kannst Du Dich dort eintragen oder es sein lassen. Bei Rückfragen des Finanzamts bei Deinen Kindern/Schwiegerkindern kommt es vielleicht doch heraus mein (Schwieger-)Vater hat geholfen.
    Also, wenns erlaubt ist, warum soll man sich nicht dort eintragen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Mitwirkung bei Steuererklärung

      Ich trage mich bei meinen Kindern, für die ich die Einkommensteuererklärung erstelle, schon immer ein.

      Nur ich kann nämlich eventuelle Rückfragen des Finanzamts auf Anhieb richtig und vollständig beantworten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Mitwirkung bei Steuererklärung

        Hallo,

        @Charlie24

        Respekt.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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