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Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

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    Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

    Moin,

    es geht um Folgendes: für meine Steuererklärung habe ich meine einzigen Einkünfte in der Anlage S Zeile 36 angegeben. Diese betrugen 1800 Euro für eine "Honorartätigkeit XY an einer Schule" und wurden in den Feldern "Gesamtbetrag" sowie "davon als steuerfrei behandelt" angegeben. In Zeile 4 wurde die Tätigkeit und der Betrag 0 als Gewinn eingetragen. Ich habe so verfahren, da ich durch meine künstlerische Honorartätigkeit an einer Schule eindeutig Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2400 Euro habe.

    Der Steuerbescheid deklarierte einen Gesamtbetrag der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, genauer aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 1800 Euro. Dieses wird als zu versteuerndes Einkommen angegeben. Die festzusetzende Einkommensteuer beträgt 0.

    In der über Elster abgerufenen Steuerberechnung betragen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug des Sonderausgaben-Pauschbetrags - 36. Bei einem Vergleich der ESt-Erklärung und des ESt-Bescheids wird die Differenz beider Daten bei Einkünften und "zu versteuerndes Einkommen" mit 1800 Euro angegeben.

    Meine Fragen:

    Wieso wird meine offensichtlich steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG als "zu versteuerndes Einkommen" behandelt? Ist das richtig? Wenn ja, wieso? Wenn es falsch ist, liegt es an meinen falschen Angaben oder an einem Fehler des Finanzamts?

    Das hat deshalb trotz nicht angesetzter Einkommensteuer eine Bedeutung, da der ESt-Bescheid von gesetzlichen Krankenkassen zur Auskunft über Einkünfte gefordert wird, insbesondere wenn ein Anspruch auf Familienversicherung überprüft wird. Es ist gut möglich, dass einmal als "zu versteuerndes Einkommen" ausgewiesene Einkünfte von den gesetzlichen Krankenkassen als Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialgesetzbuches eingestuft werden müssen und somit zum Gesamteinkommen zählen, dass für die Familienversicherung 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten darf (die letzten Jahre unterschiedlich, ca. 400 Euro). Das kann dann ärgerlich werden, wenn gegen den ESt-Bescheid nicht innerhalb der einmonatigen Frist Widerspruch eingelegt wird.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

    Ob richtig oder falsch, ist eine steuerrechtliche Frage welche dir hier keiner beantworten darf. Da ist der Steuerberater gefragt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

      ruf beim FA an und frage, warum sie das gemacht haben, vielleicht liegt nur ein Eingabefehler vor.

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        #4
        AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

        Ich hab folgendes im Programm Elsterformular getestet:
        1.) Anlage S Seite 1 Zeile 36 bei Gesamtbetrag und davon als steuerfrei behandelt jeweils 1800 Euro eingegeben - keine Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen
        2.) Anlage N Seite 1 Zeile 26 - 1800Euro, ebenfalls keine Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen.

        (es waren aber jeweils andere Einkünfte vorhanden)

        3.) Nur Übungsleiterbetrag ohne Einkünfte konnte in Elsterformular nicht gerechnet werden.

        Also am Besten im Finanzamt nachfragen und auf Änderung drängen.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

          Vor einem Anruf beim FA und dem Änderungsantrag sollte man nochmal prüfen ob es sich wirklich um einen Fall des § 3 Nr. 26 EStG handelt.

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            #6
            AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

            Yep, das wäre jetzt auch mein nächster Schritt gewesen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Fehler des Finanzamts ist, da bei den Bescheiden der letzten Jahre genauso verfahren worden ist. Wozu bietet Elster die Darstellung der Berechnung des zu versteuernden Einkommens an, wenn diese falsch ist? Hatte gehofft es hätte hier im Forum so einen ähnlichen Fall gegeben.

            Es handelt sich auf jeden Fall um den Übungsleiterfreibetrag, da öffentliche Institution, gemeinnützig etc.

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              #7
              AW: Zu versteuerndes Einkommen trotz Übungsleiterfreibetrag

              Die Darstellung in Elster ist so wie Sie es eingetragen korrekt.
              Wenn Sie die vom FA geänderten Daten auch so ins ElsterFormular eintragen, würden Sie das selbe Ergebnis erhalten wie im Bescheid.

              Die Darstellung in Elster ist also immer so korrekt wie es die eingetragenen Daten es zulassen.

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