Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

    Hallo zusammen,

    ich wollte mich mal generell nach der Vorgehensweise erkundigen, die im ELStAM-Verfahren bei einem Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) notwendig ist.

    Die Ummeldung wurde mittlerweile erfolgreich durchgeführt. Meine Erkenntnisse fasse ich hier mal stichpunktartig kurz zusammen:

    - Für den Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) ist es notwendig, eine Ummeldung aller Mitarbeiter unter dem neuem ELSTER-Zertifikat durchzuführen, wodurch die Verknüpfung zwischen Datenübermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktualisiert wird.
    - Ohne vorausgegangene Ummeldung können bestehende Arbeitsverhältnisse nicht abgemeldet werden (da kein entsprechendes Arbeitsverhältnis zur Kombination vorhanden ist).
    - Ohne vorausgegangene Ummeldung werden die ELStAM-Monatslisten nicht unter dem neuen ELSTER-Zertifikat bereitgestellt.
    - Ummeldungen können nur im aktuellen Monat durchgeführt werden (Bsp: frühstmögliches Ummeldedatum am 09.09.2015 wäre der 01.09.2015).

    - Die Ummeldung sollte nach erfolgreichem Abholen der Monatslisten unter dem alten ELSTER-Zertifikat erfolgen.
    - Offene Transfers (An- und Abmeldungen) sollten vor der Ummeldung unter dem alten ELSTER-Zertifikat abgeschlossen (verschickt, abgeholt und verarbeitet) werden.

    - Das Erstellen von ELStAM-Meldungen nach erfolgter Ummeldung für Zeiträume vor dem Ummeldedatum ist nicht mehr möglich (Bsp: An-/Abmeldung zum 23.08.2015 nach Ummeldung zum 01.09.2015).

    Danke für Eure Mithilfe!

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von rbsaphcm; 09.10.2015, 15:35.

    #2
    AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

    Hallo rbsaphcm,

    lies mal hier ->https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#elstam

    Eigentlich gibt es zwei Varianten für die Ummeldung:

    Ein Wechsel des Datenübermittlers hat keine Auswirkungen auf die ELStAM der Arbeitnehmer.

    1.Der neue Datenübermittler hat die Möglichkeit der Ummeldung. Diese erfolgt dadurch, dass für alle Arbeitnehmer des betroffenen Arbeitgebers der Termin, zu dem umgemeldet werden soll, identisch ist. Der bisherige Datenübermittler muss die Arbeitnehmer dazu nicht abmelden. Die Ummeldung sollte erst dann erfolgen, wenn der bisherige Datenübermittler alle noch ausstehenden Änderungslisten abgerufen hat. Der neue Datenübermittler erhält eine Ummeldebestätigungsliste. Der alte Datenübermittler erhält mit der nächsten Monatsliste den Hinweis, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.

    2.Der alte Datenübermittler meldet die Arbeitnehmer ab und der neue Datenübermittler meldet die Arbeitsverhältnisse neu an. Dabei erhält der alte Datenübermittler eine Abmeldebestätigungsliste, der neue eine Anmeldebestätigungsliste.

    Das sollte deine offenen Fragen auch beantworten.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

      Hallo holzgoe,

      danke für die Antwort. Die Links habe ich bereits durchgelesen.

      Aber die eigentliche Frage bleibt weiterhin offen:

      Ist es möglich, nach der Ummeldung für den Zeitraum vor dem Ummeldedatum noch weiterhin Meldungen zu erstellen? (Bsp: Ummeldedatum 01.09.2015, An-/Abmeldung zum 23.08.2015).
      Ich gehe hierbei von Vorgehensweise 1. aus.
      Vorgehensweise 2. kann nicht durchgeführt werden, da der alte Datenübermittler nicht mehr tätig werden kann (Grund: es gibt kein für ELStAM benutzbares Zertifikat mehr).

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

        Hallo rbsaphcm,

        das ist nicht möglich -> du musst ja einen Stichtag für die Ummeldung wählen für alle AN gleich.
        Dann gibt es die Ummeldebestätigungsliste.
        Und der alte Datenübermittler (altes Zertifikat) bekommt die Meldung, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.
        Und mit dem neuen Zertifikat kannst du nur ab Stichtag abrufen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo rbsaphcm,

          das ist nicht möglich -> du musst ja einen Stichtag für die Ummeldung wählen für alle AN gleich.
          Dann gibt es die Ummeldebestätigungsliste.
          Und der alte Datenübermittler (altes Zertifikat) bekommt die Meldung, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.
          Und mit dem neuen Zertifikat kannst du nur ab Stichtag abrufen.

          Tschüß
          Mal konkret:

          Also angenommen, die Ummeldung erfolgt zum 01.09.2015.
          Nachfolgend ist es dann allerdings doch notwendig, ein Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 01.08.2015 abzumelden.

          Sofern ich das richtig verstanden habe, kann diese Abmeldung per neuem Zertifikat (Datenübermittler) allerdings nicht durchgeführt werden, da sie vor dem Stichtag der Ummeldung liegt.

          Wie wird in einem solchen Fall dann vorgegangen?

          Kommentar


            #6
            AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

            Hallo,

            ich denke, das wäre dann mal ein Fall für elstam-hotline@elster.de oder kostenlos mit Wartezeiten 0800 52 35 099

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Vorgehensweise bei Ummeldung (zwecks Wechsel des Steuerzertifikates)

              Ich habe eine Anfrage an den Support gestellt. Ich werde von weiteren Fortschritten berichten. Erneut Danke für deine Hilfe, holzgoe

              ___

              Das Problem ist mittlerweile gelöst. Ich habe den ursprünglichen Beitrag im Topic hier angepasst.
              Zuletzt geändert von rbsaphcm; 09.10.2015, 15:36.

              Kommentar

              Lädt...
              X