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    Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

    Seit 2 Jahrzehnten wurde die Einkommenssteuererklärung nebst der Anlage Kind persönlich beim Finanzamt abgegeben - so auch im Februar 2015 für das Jahr 2014.
    Der Einkommensteuerbescheid kommt im Mai 2015 und es ist eine 4-stellige Nachzahlung ( in den vorangegangenen Jahren stets eine Erstattung ) erforderlich. Dies wird anstandslos bezahlt nach dem Motto : Wird schon seine Richtigkeit haben was das Finanzamt macht !

    Wie sich jetzt herausstellt, hat dem Finanzamt die Anlage Kind - angeblich - nicht vorgelegen. Den Beweis, dass diese Anlage abgegeben wurde habe ich zu erbringen. Bei der persönlichen Übergabe von sämtlichen Unterlagen für das Jahr 2014 wurde keine Bestätigung vom annehmenden Mitarbeiter übergeben, welche Unterlagen eingereicht wurden.

    Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachgebietsleiter wurden Fehler des Finanzamtes kategorisch ausgeschlossen ( Verlust der Anlage Kind im Hse. des FA ). Gemäß Aussage des SGL konnte der zuständige Bearbeiter der Einkommenssteuerklärung auf Grundlage der Aktenlage nicht erkennen, dass überhaupt Kinder vorhanden sind. Wäre dies dem MA aufgefallen, hätte er diesen Sachverhalt geprüft und von sich aus entsprechend wohlwollend berücksichtigt.

    Selbst Sachverhalte wie : Persönliche Abgabe sämtlicher Unterlagen mit Prüfung durch den annehmenden MA des Finanzamtes, in den vergangenen 20 Jahren stets die Anlage Kind mit abgegeben, schriftliche Bestätigung der Ehefrau, dass von bei der Unterschrift der Erklärung eine Anlage Kind vorlag und auch das auf der Lohnsteuerkarte 2 Kinder aufgeführt sind - waren nicht überzeugend.

    Zwei konkrete Fragen :
    1. Kann/müsste der jeweilige Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, dass die Anlage Kind fehlt ?
    2. Wie ist zukünftig vorzugehen um solch ein Thema auszuschließen ? Eine schriftliche Bestätigung, welche Unterlagen im Detail abgegeben wurden ?

    Verbindlichen Dank !

    #2
    AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

    Ich versteh Dich jetzt nicht so ganz. Je nach verwendeter Software kann doch in jedem Fall eindeutig festgestellt werden, welche Anlagen gesendet wurden.

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      #3
      AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

      Die Einkommensteuererklärung wurde nicht über das System Elster eingereicht !

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        #4
        AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

        dann bist du hier falsch. das ist ein Forum für Elster, Steuerberatung darf hier nicht geleistet werden. Ein Änderungsantrag dar aber immer gestellte werden. Das schlimmste was passieren kann, ist dass er abgelehnt wird.

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          #5
          AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

          Zitat von Uwe2015 Beitrag anzeigen
          Zwei konkrete Fragen :
          1. Kann/müsste der jeweilige Mitarbeiter des Finanzamtes bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, dass die Anlage Kind fehlt ?
          2. Wie ist zukünftig vorzugehen um solch ein Thema auszuschließen ? Eine schriftliche Bestätigung, welche Unterlagen im Detail abgegeben wurden ?
          1. Nein.
          2. Steuerbescheid bei Erhalt prüfen. Wenn man da selbst bei einer 4stelligen Nachzahlung nicht mit dem Denken anfängt, gilt irgendwann das Prinzip Selbst schuld. Ansonsten gibt es bei persönlicher Abgabe einer Papiererklärung, die rein gar nichts mit diesem Forum zur elektronischen Steuererklärung zu tun hat, keine Bestätigung über die einzelnen abgegebenen Anlagen. Aber da nach Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsfrist gilt, ist das ja kein Problem. Bei elektronischer Abgabe gibt es das Problem angeblich verschwundener Anlagen prinzipbedingt nicht, womit wie immer die Frage bleibt: Was in aller Welt hat das Ganze mit Elster zu tun?
          Zuletzt geändert von neysee; 15.09.2015, 12:50.

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            #6
            AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

            Nur eine kurze Anmerkung von mir zum Thema:

            Ist das Kind noch minderjährig oder schon volljährig?

            Bei einem minderjährigen Kind stehen meines Erachtens die Chancen nicht schlecht für einen Änderungsantrag, denn wenn ein minderjähriges Kind plötzlich nicht mehr auftaucht sollte dies auffallen und zum nachdenken anregen.

            Bei einem volljährigen Kind hast du eher schlechte Karten. Denn da musst du nachweisen, dass noch die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kinderfreibetrages bestehen. Wenn also da die Anlage Kind fehlt, dann fällt das nicht weiter auf.


            Nachtrag: "konnte der zuständige Bearbeiter der Einkommenssteuerklärung auf Grundlage der Aktenlage nicht erkennen, dass überhaupt Kinder vorhanden sind"

            Das halte ich für eine reine Schutzbehauptung. Wenn du in den vergangenen Jahren immer eine Anlage Kind eingereicht hast und der Kinderfreibetrag gewährt wurde, so sieht man dies sowohl an den Eingabedaten als auch in den Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 15.09.2015, 14:39.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

              Hallo,

              Kind scheint volljährig zu sein
              Zitat:

              Seit 2 Jahrzehnten wurde die Einkommenssteuererklärung nebst der Anlage Kind persönlich beim Finanzamt abgegeben

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                Ob der Fehler beim Finanzamt oder bei dir liegt, ist in erster Linie nebensächlich.
                Denn wenn du den Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist nicht prüfst, dann bist in erster Linie du selbst Schuld.

                Ich empfehle dir zukünftig deine Steuererklärung per Elster einzureichen, dann kann das nicht mehr passieren.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 16.09.2015, 00:51.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                  Versuch es.
                  Lass dir die Unterlagen zeigen (Akteneinsicht). Gehe hin und verlange ein Gespräch mit dem Amtsvorsteher. Und ziehe es auch durch.Weise auf die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Kind/ausbezahltes Kindergeld) hin. Lege deine Rechtsauffassung freundlich und mit Nachdruck dar. Lass dich nicht abwimmeln. Steh so lange auf der Matte bis der vom Finanzamt fehlerhaft festgesetzte Betrag berichtigt wurde. Steuerlich unberatene (ungebildete) Personen haben da einen kleinen Vorteil!
                  Hast du innerhalb der Rechtsbehelfsfrist das erste mal mit dem Finanzamt geredet (mündlicher Antrag auf Änderung)
                  Bist du nur Arbeitnehmer, dann sollte dem Bearbeiter eine ungewöhnlich hohe Nachzahlung auffallen, wenn kein Lohnsteuerermäßigungsantrag mit hohen Abzügen für 2014 gestellt wurde, oder ungünstige Steuerklassenkombination.
                  Hast du eine Kopie deiner Erklärung? So eine Eingangsbestätigung durch Mitarbeiter gibt es nicht bzw. ist nicht üblich.

                  Viel Erfolg
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                    Hallo Max_v_S,
                    einen mündlichen Änderungsantrag gibt es nicht. Somit kann dieser auch keine Wirkung entfalten.
                    Möglichkeiten der Einspruchseinlegung sind nur schriftlich oder den Einspruch zur Niederschrift zu Erklären.
                    Und wenn jeder Bearbeiter jetzt noch bei einer hohen Nachzahlung schauen müsste ob nicht eventuell etwas vergessen wurde, geht die Bearbeitung der Erklärungen gar nicht mehr voran.

                    Aber selbst wenn die Anlage Kind eingereicht wurden wäre, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass diese eine vierstellige Nachzahlung verhindert hätte.
                    Hier scheinen auch noch andere Faktoren mit reinzuspielen, welche nichts mit der Anlage Kind zu tun haben.

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                      #11
                      AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                      Zitat von ReißigC Beitrag anzeigen
                      Hallo Max_v_S,
                      einen mündlichen Änderungsantrag gibt es nicht. Somit kann dieser auch keine Wirkung entfalten.
                      ??? Was hältst Du von § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO ? (Antrag auf schlichte Änderung)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                        Asche auf's Haupt, den hab ich vergessen.

                        Trotzdem bleibe ich dabei, dass eine Anlage Kind keine vierstellige Nachzahlung ausmacht.

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                          #13
                          AW: Fehlende Unterlagen ..... hätte dies auffallen müssen ?

                          Bei relativ hohen Löhnen kann sich der Wegfall des KFB schon auswirken (kommt auch darauf an wie viele Anlagen Kind fehlen)
                          (wie Picard777 richtig feststelle, meinte ich auch den §172AO)
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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