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Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck

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    Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck

    Hallo Allerseits,

    ich fülle gerade meine erste Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck aus und habe dafür einige Fragen. Ich bin nebenberuflich als DJ tätig und schreibe Rechnungen in denen die Mehrwertsteuer an mich bezahlt wird.
    Diese Mehrwertsteuer wird jetzt über das Formular angegeben:

    1. Was muss in Zeile 56 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen..." Feld 66 eingetragen werden?

    2. Ich habe gehört, dass ich einige meiner eigenen Ausgaben für die Arbeit als DJ abführen kann, wie z.B. den Kauf von Musik oder neuer Hardware?
    Wenn ja, wo muss ich das eintragen und welchen Betrag (Brutto, Netto Mwst.)?

    3. Kann ich den Kauf von Möbeln und Kleidung absetzen?

    4. Kann ich monatlich anfallende Kosten wie Handyvertrag oder Internet absetzen?

    Vielen Dank für die Hilfe
    ArcticMe

    #2
    AW: Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck

    Zitat von ArcticMe Beitrag anzeigen
    ich fülle gerade meine erste Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck aus
    Wirklich? Du postest nämlich hier im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)!

    Wenn Du in ElsterFormular in das Feld Nr. 66 klickst dann kannst Du in der Eingabehilfe nachlesen, was hier einzutragen ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck

      Guten Abend,
      und auch zu diesem Eintrag der nicht unwesentliche Hinweis:

      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vordruck

        Ein Existenzgründerseminar oder ein Besuch bei einem Steuerberater wäre in der Tat angebracht.
        Mfg

        Kommentar

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