Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    - verheiratetes Ehepaar, laut Trennungsvereinbarung seit 01.11.2014 im Trennungsjahr
    - zwei separate Steuererklärungen mit Einzelveranlagung


    Nun habe ich meinen Steuerbescheid erhalten und der beinhaltetet eine Rückzahlung im vierstelligen (!) Bereich.
    Unter "Berechnung der Einkommenssteuer" steht "zu versteuern nach dem Splittingtarif....".

    Ich bin sehr verwundert und weiß nun nicht, wie ich damit umgehen soll.
    Der Abzug von Lohn auf Seite 1 stimmt mit meiner WISO-Berechnung überein, jedoch ist die Festsetzung deutlich niedriger.

    Ich bitte um Hilfe und Erläuterung für einen Menschen ohne Ahnung im Steuerrecht.

    #2
    AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

    Guten Morgen,
    was steht in den Erläuterungen zum Steuerbescheid?
    Ich würde den Bescheid neben die WISO-Berechnung legen und Zeile für Zeile durchgehen, denn wir schreiben hier in einem Forum zur Anwendung ELSTER und nicht für steuerliche Hilfe
    Zuletzt geändert von Kontierung; 23.09.2015, 09:19. Grund: Nachtrag
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

      Da wurde offenbar übersehen, dass ihr die Einzelveranlagung von Ehegatten gewählt habt und eine Zusammenveranlagung durchgeführt.

      Einspruch einlegen und richtig stellen lassen. Spätestens wenn die Erklärung deiner Frau bearbeitet wird sollte es auffallen.


      Wobei kurze Nachfrage: welche Steuerklasse hattest du? Der Inhaber der Steuerklasse V erhält üblicherweise bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten eine dicke Rückerstattung während der Inhaber der Steuerklasse 3 kräftig nachzahlen muss.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

        Hallo Fritz31,

        leg doch mal den Bescheid vom Finanzamt und die Berechnung von WISO nebeneinander und schau wo die Abweichung eintritt. Wenn das Finanzamt von deinen Angaben abgewichen ist, dann müsste es erläutert sein.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

          Die Erläuterungen enthalten die Hinweise auf zahlreiche gesetzliche Vorschriften bezüglich der Vorläufigkeit des Steuerbescheids.

          Beim Vergleich mit den WISO-Unterlagen fällt in der Tabelle auf Seite 1 auf, dass die Steuerabzüge vom Lohn auf den Cent genau stimmen, jedoch die Zeile "Festgesetzt werden" um über 3.000 Euro abweicht (Bereich Einkommenssteuer) und mehrere Hundert Euro (Kirchensteuer, Soli) abweicht.

          Das mit der versehentlichen Zusammenveranlagung verstehe ich aber nicht ganz. Hätte meiner Frau dann auf ihrer Steuererklärung eine entsprechend hohe Nachzahlung? Bitte um Erläuterung @ Beamtenschweiß.

          Wir hatten/haben die Steuerklassen IV/IV.
          Zuletzt geändert von Fritz31; 23.09.2015, 09:35.

          Kommentar


            #6
            AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

            ..wieso IV/IV?
            Wurde der WISO-Ausdruck mit dem Bescheid (Zeile für Zeile) sh. mein vorhergehender Post von 09:17 Uhr abgehakt?
            Wurden Vorauszahlungen geleistet?
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

            Kommentar


              #7
              AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

              Zitat von Fritz31 Beitrag anzeigen
              - zwei separate Steuererklärungen mit Einzelveranlagung

              Unter "Berechnung der Einkommenssteuer" steht "zu versteuern nach dem Splittingtarif....".
              Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Einkommensteuer nach dem Grundtarif festzusetzen. Den Splittingtarif gibt es nur bei einer Zusammenveranlagung.

              Liegt denn der Steuerbescheid deiner Frau bereits vor? Was steht da drin?


              Aber wie bereits gesagt, leg Einspruch ein und lass den Fehler berichtigen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

                Das mit dem "Einspruch einlegen" würde ich mir sehr gut überlegen.

                Worin soll denn der Vorteil einer Einzelveranlagung im Trennungsjahr liegen? In der Mehrzahl der Fälle führt die für das Trennungsjahr noch zulässige Zusammenveranlagung zu einer niedrigeren Steuerbelastung der Ehegatten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das mit dem "Einspruch einlegen" würde ich mir sehr gut überlegen.

                  Worin soll denn der Vorteil einer Einzelveranlagung im Trennungsjahr liegen? In der Mehrzahl der Fälle führt die für das Trennungsjahr noch zulässige Zusammenveranlagung zu einer niedrigeren Steuerbelastung der Ehegatten.
                  Und außerdem ist es so, daß der durch die Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung finanziell benachteiligte Partner seinen steuerlichen Nachteil vom (Ex-)Partner zivilrechtlich einklagen kann. Wäre doch einfacher, dieses Geld ohne viel Mühe vom Finanzamt zu bekommen...
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Einkommensteuer nach dem Grundtarif festzusetzen. Den Splittingtarif gibt es nur bei einer Zusammenveranlagung.

                    Liegt denn der Steuerbescheid deiner Frau bereits vor? Was steht da drin?


                    Aber wie bereits gesagt, leg Einspruch ein und lass den Fehler berichtigen.
                    Der Steuerbescheid liegt dort noch nicht vor.
                    Dann wurde hier scheinbar beim Finanzamt ein Fehler gemacht, indem einfach die Daten des Vorjahres verwendet wurden (Zusammenveranlagung; Kontonummer ist auch veraltet).

                    Es erfolgte eine Einzelveranlagung, da eine Trennung nunmal auch die Trennung der Finanzen mit sich bringt. Es ist doch vollkommen legitim diese zu beantragen. Außerdem steht mir persönlich für mein Arbeitsverhältnis u. a. die Erstattung von Fortbildungskosten zu. Nicht jede Trennung läuft wie im Bilderbuch ab.

                    Die Klagemöglichkeit besteht meiner (kurzen) Recherche von vor einigen Monaten nach jedoch nicht bei jedweder Benachteiligung, sondern nur wenn diese schwerwiegend ist. Ich schließe daraus, dass dies beispielsweise der Fall ist, wenn Ehegatte A eine Rückzahlung von 200 € erhält, Ehegatte B aber 150 € nachzahlen soll. Ich lasse mich natürlich gerne korrigieren.


                    Zitat von Charlie24

                    Das mit dem "Einspruch einlegen" würde ich mir sehr gut überlegen.
                    Warum würdest Du das?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Sehr hohe Rückzahlung nach Steuererklärung - Fehler?

                      Zitat von Fritz31 Beitrag anzeigen

                      Warum würdest Du das?
                      Hallo Fritz31,

                      das hat Charlie24 schon im Beitrag beantwortet ->Worin soll denn der Vorteil einer Einzelveranlagung im Trennungsjahr liegen? In der Mehrzahl der Fälle führt die für das Trennungsjahr noch zulässige Zusammenveranlagung zu einer niedrigeren Steuerbelastung der Ehegatten.

                      Tschüß

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X