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Steuerdaten-Übernahme

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    Steuerdaten-Übernahme

    Hallo Experten,

    wer kann mir die Frage beantorten?

    Warum kann ich als registrierter Elster-Nutzer nicht auf meine EKSt.-Daten zugreifen (übernehmen), die mein Steuerberater zuvor via ELSTER an das Finanzamt übermittelt hat?

    #2
    AW: Steuerdaten-Übernahme

    Hallo steuerheld,

    auf die Daten beim Finanzamt kann niemand zugreifen.
    Dein Steuerberater hat deine Erklärung an das Finanzamt gesandt mit seinem Steuerprogramm, er kann damit jederzeit auf die gesendeten Daten, die in seinem Programm gespeichert sind zugreifen.
    Wenn du dich bei Elster registriert hast, nehme ich an, du hast dir im ElsterOnlineportal ein Zertifikat erstellt ?
    Du könntest damit aus dem ElsterOnlineportal eigenständig deine Steuererklärung auch erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen und dann natürlich jederzeit einsehen, was du im Portal abgespeichert hast.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerdaten-Übernahme

      falls dein Steuerberater (zufällig) mit Elsterformular gearbeitet hat (?), könnte er dir die Datei mit gutem Willen überlassen, bei Datev oder Elsteronline funktioniert das eher nicht.

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        #4
        AW: Steuerdaten-Übernahme

        Danke für die prompte Antwort.

        Verstehe ich das Prinzip richtig, wenn ich es wie folgt beschreibe?

        - Steuerberater sendet Daten via ELSTER an das Finanzamt (ELSTER-Postkorb) mit der Zuordnung Steuerkunde XY. Finanzamt leert Postkorb und ordnet die Daten - EKSt-Erklärung - dem Steuerkunden XY zu.

        - Steuerkunde XY sendet via ELSTER ebenfalls eine Steuererklärung an das Finanzamt, ebenfalls im ELSTER-Postkorb. Finanzamt leert Postkorb und erkennt, dass für den gleichen Kunden 2 Steuererklärungen vorliegen.

        Was passiert dann?
        Bin ich zu neugierig?

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          #5
          AW: Steuerdaten-Übernahme

          wenn es sich um authentifizierte (= elektronisch unterschriebene) Erklärungen handelt, dürfte die neuere zählen.

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            #6
            AW: Steuerdaten-Übernahme

            Hallo steuerheld,

            wenn beide Steuererklärungen gleichen Inhalts sind wird eine mit Sicherheit verarbeitet.
            Wenn natürlich unterschiedliche Angaben gemacht werden und authentifiziert übermittelt wurde, kann man auch mal beim Zertifikatsinhaber nachfragen -> welche soll verarbeitet werden.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuerdaten-Übernahme

              Mein Fazit:

              Auf dem ELSTER-Server existiert nicht d i e Steuerdatei des Steuerkunden XY für das Steuerjahr Z, sondern jeder berechtigte kann einen separaten "eigenen" Speicherplatz für den Steuerkunden XY belegen und dann getrennt voneinander zugreifen. Somit existieren u.U. mehrere Datensätze (Speicherplätze) auf dem ELSTER-Server für einen Steuerpflichtigen.

              Muss gestehen, hatte mir das etwas anders vorgestellt. Habe im Vorfeld aber auch keine anders lautende Erklärung gefunden.

              Ich hätte es ganz fiffig gefunden, wenn man auch auf die eigenen Daten, die andere erzeugt haben, elektronisch zugreifen könnte .

              Danke, für die Rückmeldungen auf meine unbedarften Fragen!

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                #8
                AW: Steuerdaten-Übernahme

                Zitat von steuerheld Beitrag anzeigen
                Mein Fazit:

                Ich hätte es ganz fiffig gefunden, wenn man auch auf die eigenen Daten, die andere erzeugt haben, elektronisch zugreifen könnte .
                Hallo steuerheld,
                ...da wäre der Weg nicht mehr weit, dass man auch auf fremde Daten, die andere erzeugt haben zugreifen kann. NSA lässt grüßen.

                Steuerdaten sind ja sehr sensibel und da sollte der Datenschutz schon nicht vernachlässigt werden. Manche finden es ja schon übertrieben mit der Sicherheit, wenn man schaut wie "umständlich" man seine eigenen elektronisch gespeicherten Daten abrufen will -> Stichwort Belegabruf, Abrufcode, Freischaltcode usw.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuerdaten-Übernahme

                  Ich hätte es ganz pfiffig gefunden, wenn man auch auf die eigenen Daten, die andere erzeugt haben, elektronisch zugreifen könnte .
                  Neuerdings kann man im Portal eine TransferID beantragen, die angeblich eine Weitergabe von Daten an andere Portalnutzer erlaubt. Steht dort zumindest unter Dienste:

                  "Hier können Sie eine TransferID für Ihr Konto beantragen. Diese TransferID können Sie an andere Portalnutzer weitergeben. Die TransferID dient als eindeutiges Adressierungsmerkmal für Transferaufgaben, andere Portalnutzer können mit Kenntnis der TransferID Transferaufgaben in Ihr Konto einstellen. Die TransferID kann wieder gelöscht werden. Bei einer Neubeantragung erhalten Sie eine neue TransferID."

                  Steuerberater machen allerdings normalerweise keine Steuerklärungen im Portal selbst, da werden kommerzielle Programme eingesetzt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerdaten-Übernahme

                    Hallo,

                    du hast recht Charlie24, dass soll auch dazu dienen mal als Hilfesuchender der Hotline damit Zugriff auf die Erklärung zu geben und die können vielleicht den Fehler beheben.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Steuerdaten-Übernahme

                      Ich habe mir diese neue Funktion im EOP jetzt mal näher angesehen.

                      Die Weitergabe einer in Bearbeitung befindlichen Erklärung ist offenbar nicht auf die Hotline beschränkt, wobei anscheinend nicht alle Erklärungen weitergegeben werden können.

                      Bei meinem Muster für die Feststellungserklärung habe ich nämlich keinen Button zum Transfer gesehen, bei der Einkommensteuerklärung schon.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuerdaten-Übernahme

                        Hallo Charlie24,

                        bis jetzt konnte ich es auch nur bei der ESt entdecken, es kann an jeden der im Portal registriert ist weitergegeben werden, aber für steuerheld wird damit auch wieder ersichtlich, dass man eben wieder einen Sicherheitsschritt eingebaut hat.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Steuerdaten-Übernahme

                          Ich habe das mit der Transfer-ID mal probiert (mit einem Bürger der im EOP wegen Fehlermeldungen nicht weiterkommt) und werde berichten.
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                            #14
                            AW: Steuerdaten-Übernahme

                            Neben der Einkommensteuererklärung kann inzwischen auch das Formular EÜR transferiert werden.


                            https://www.elster.de/anwenderforum/...vom-07-09-2015
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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