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Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

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    Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

    Hallo an alle,

    hab ne Frage zur den Umlagenkosten /Anlage V+V.

    Und zwar.... Seit Jahren waren und die Mieteinnahmen und die Umlagen eingetragen, dazu entsprechend ganze NK Abrechnungen, solche kosten so wie Betriebskosten, Strom, Hausversicherungen, Grundsteuer usw.

    Jetzt in 2014 die Mieter sind zum 31.08.14 ausgezogen. Waren keine große Modernisierungsmaßnamen durgeführt...Und falls ich eingeben würde Miete + Umlagen - Afa - Schuldzs - Strom - Wasser - Versicherung - Grundsteuer - Heizung, dann habe ich Nachzahlung .


    Aber! Falls gebe ich ein nur die Miete abz Afa, anteilige Schuldzinsen und Verwaltung, dann kriege ich noch was zurück...
    Jetzt kommt meine Frage:

    Darf ich ab 2014 keine Umlagenkosten mehr eingeben? Oder darf man diese Methode nicht mehr wechseln?

    #2
    AW: Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

    Hallo,

    >>>Darf ich ab 2014 keine Umlagenkosten mehr eingeben? Oder darf man diese Methode nicht mehr wechseln?

    Nein, die Methode darfst du nicht wechseln, insbesondere weil es die andere Methode gar nicht gibt.


    >>>Jetzt in 2014 die Mieter sind zum 31.08.14 ausgezogen.

    Und was war danach?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      >>>Darf ich ab 2014 keine Umlagenkosten mehr eingeben? Oder darf man diese Methode nicht mehr wechseln?

      Nein, die Methode darfst du nicht wechseln, insbesondere weil es die andere Methode gar nicht gibt.


      >>>Jetzt in 2014 die Mieter sind zum 31.08.14 ausgezogen.

      Und was war danach?


      Stefan
      Hallo Stefan,

      * also dann trage ich wie alle Jahre wieder die ganzen Ausgaben inkl. Umlagen und NK Abrechnung 2013
      * noch steht die Wohnung leer, es ist noch unklar, ob weiter was gemacht wird


      LG Eva

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        #4
        AW: Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

        Hallo,

        >>>* also dann trage ich wie alle Jahre wieder die ganzen Ausgaben inkl. Umlagen und NK Abrechnung 2013

        Ja.


        >>>* noch steht die Wohnung leer, es ist noch unklar, ob weiter was gemacht wird

        Dann verstehe ich eigentlich nicht wie es mit Werbungskosten zu einem schlechteren Ergebnis kommt als ohne.
        Für die 4 Monate hast du ja keine Einnahmen, aber trotzdem Ausgaben, in der Regel ist ein längerer Leerstand ein Verlustgeschäft (was für die Steuer gut wäre).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V / Umlagen / ab 2014 nicht mehr angeben

          >>noch steht die Wohnung leer, es ist noch unklar, ob weiter was gemacht wird


          Wobei natürlich noch zu klären wäre, ob seit dem Auszug des Mieters überhaupt noch eine Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt.

          Wenn nein, dann dürfen ab dem Wegfall der Einnahmeerzielungsabsicht auch keine Werbungkosten mehr geltend gemacht werden.
          Mfg

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