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Lohnsteuerjahresausgleich

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    Lohnsteuerjahresausgleich

    Kann ich als Arbeitnehmer und zusätzlicher Kleinunternehmer einen Lohnsteuerjahresausgleich ans FA schicken

    #2
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich

    Hallo Schamberger,

    nein einen Lohnsteuerjahresausgleich kannst du nicht schicken, den gibt es nämlich so nicht.
    Du kannst jederzeit deine Einkommensteuererklärung schicken mit einem Programm deiner Wahl oder Elsterformular und je nach deinen Verhältnissen musst du die entsprechenden Anlagen auswählen für Arbeitnehmer die Anlage N als Kleinunternehmer entweder Anlage G oder S usw.

    Tschüß

    P.S. Wieso postest du eigentlich im Arbeitgeberforum wenn du Arbeitnehmer bist ?

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerjahresausgleich

      Ich würde mal behaupten, dass du als Unternehmer sogar verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. .
      Mfg

      Kommentar

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