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Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

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    Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

    a) Ich bin als Wissenschaftler angestellt und habe einmalig von einer Fachzeitschrift für eine wissenschaftliche Publikation 1000 EUR Honorar erhalten. Wo genau muss ich das in meiner Einkommensteuererklärung eintragen?

    b) Ich gebe einmal im Jahr einen Kurs in einem Masterstudiengang, für den ich 180 EUR Aufwandsentschädigung bekomme. Die gleiche Frage: Wo genau muss das in meiner Einkommensteuererklärung angeben?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

    Das Honorar gehört in die Anlage S, genau genommen ist es der Gewinn, der dort rein gehört! Also Honorar abzüglich der mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen. Eine formlose EÜR genügt.

    Bei der Aufwandsentschädigung ist ebenso zu verfahren, es sei denn, es läge ausnahmsweise eine steuerfreie Einnahme nach § 3 Nr. 26 ff. EStG vor.


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

      Wo genau trägt man das ein? Unter "laufende Einkünfte", "sonstige selbstständige Tätigkeit"?

      Welche Aufwendungen könnte es denn beim wissenschaftlichen Schreiben geben? In diesem war es nichts außer meiner Zeit und meiner Expertise? Ist dann der Gewinn gleich der Höhe des Honorars?

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        #4
        AW: Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

        Der Gewinn (Jahresbetrag) kommt in Zeile 4 der Anlage S zur Einkommensteuererklärung. Dort gibt man auch die Art der Tätigkeit an.

        Ist dann der Gewinn gleich der Höhe des Honorars?
        Wenn keine Aufwendungen, z. B. eine Mitbenutzung des Computers für berufliche Zwecke oder auch Fahrtkosten zu einer Bibliothek angefallen sind, dann entspricht der Reingewinn dem Honorar. Pauschalabzüge gibt es nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

          Besten Dank! Müssen denn die vollen 1000 EUR versteuert werden? Oder zieht man erst einen nicht zu versteuernden Anteil ab?

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            #6
            AW: Einmaliges Honorar Publikation, Dozententätigkeit

            Zitat von goldenpudel Beitrag anzeigen
            Müssen denn die vollen 1000 EUR versteuert werden? Oder zieht man erst einen nicht zu versteuernden Anteil ab?
            Hat ja Charlie eigentlich schon beantwortet:

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn keine Aufwendungen, z. B. eine Mitbenutzung des Computers für berufliche Zwecke oder auch Fahrtkosten zu einer Bibliothek angefallen sind, dann entspricht der Reingewinn dem Honorar. Pauschalabzüge gibt es nicht.

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