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Steuer Nachzahlung

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    Steuer Nachzahlung

    Hallo Zusammen,

    das ist mein erster Beitrag bzw. meine erste Frage die ich an Euch stelle. Ich bin etwas verzweifelt, da ich gerade meinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2014 mache und ich eine Nachzahlung von rund 2000,-€ zu leisten habe. Die Frage an Euch, kann das sein?
    Hier die Eckdaten:
    Ich bin verheirate habe ein Kind und verdiene neben meinem Hauptjob noch als Fitnesstrainer ca. 5500,-€/Jahr. (Freiberuflich)
    Ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau 5.
    Mein Jahreseinkommen beträgt ca.69000,-€ das meiner Frau ca. 11000,-€ Auf Grund meines Nebenjobs habe ich aber bereits 1200,- € Steuer vorrausgezahlt.
    Da meine Frau 2014 zum ersten mal über einen Minijob hinaus verdient hat und Sie dadurch mit in den Lohnsteuerjahresausgleich rein fällt, bin ich mir nun unsicher ob es dadurch sein kann, dass wir eine solche Summe nachzahlen müssen.
    Wenn mir jemand nur grob sagen kann, ob es durchaus sein kann, dass wir das zahlen müssen oder eben nicht, wäre mir schon sehr geholfen.

    Schon mal Danke.
    Gruß,
    Stefan von 75

    #2
    AW: Steuer Nachzahlung

    Du bist hier im Forum für Arbeitgeber. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt's auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Wie kommst Du drauf dass Ihr 2000 Euro nachzahlen müsst? Du kannst ja die Steuer mal mit einer Software durchrechnen. Verrat uns dann bitte auch mit welcher.

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      #3
      AW: Steuer Nachzahlung

      Hallo Stefan von 75,

      der einfachste Weg, um es nicht nur grob zu wissen -> trage deine Daten beispielsweise in das kostenlose Programm Elsterformular ein und lass eine Steuerberechnung durchführen und du weißt es genau.
      Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon ewig nicht mehr-> du meinst sicher deine Einkommensteuererklärung für 2014.
      Warum bist du eigentlich im Forum für Arbeitgeber gelandet ?
      Anfänger wählen meist in einem Forum das oberste Unterforum aus und posten, jahrelang stand das Forum Elster Lohn (Elektronische Lohnsteuerbescheinigung) an erster Stelle und um zu verhindern, dass alle Anfänger dort landen, wurde es weiter nach unten geschoben -> aber offensichtlich ohne Erfolg.

      Tschüß

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        #4
        AW: Steuer Nachzahlung

        Hallo Stefan von 75,

        da du bereits von einer Nachzahlung in höhe von 2000 € sprichst, gehe ich davon aus, dass du deine Steuererklärung bereits mit ELSTER-Formular oder im EOP durchgerechnet hast.

        Dazu kurze Nachfrage: sind bei dieser Nachzahlung bereits deine Vorauszahlungen abgezogen? Diese werden nämlich bei der Vorausberechnung von EF oder im EOP normalerweise nicht berücksichtigt.

        Ansonsten kann ich nur sagen, bei Steuerklasse 3/5 kommt es sehr oft zu Nachzahlungen zumal bei dir ja auch noch freiberufliche Einkünfte hinzukommen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Steuer Nachzahlung

          Hallo Beamtenschweiß,

          danke erst mal für Deine Mühe.
          Mir war nicht bewußt, dass ich hier bei den Arbeitgebern gelandet bin. Sorry dafür.

          du hast es richtg bemerkt, ich habe bereits meine Daten in einem Steuer Programm eingegeben und eben das Ergebnis raus bekommen. Und ja, die 1200,-€ sind schon abgezugen. Also eingentlich muss ich 3200,- Zahlen.

          Gruß,
          Stefan von 75

          - - - Aktualisiert - - -

          Woher weiß ich das es das AG Forum ist ????
          Habe mal gesucht und keinen Hinweis gefunden!

          Kommentar


            #6
            AW: Steuer Nachzahlung

            Hallo Stefan von 75,

            wenn du die Foren im einzelnen anschaust, steht unter deinem ursprünglich gewählten folgendes ->Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären. (eigentlich eindeutig oder ?)

            zu deinem eigentlichen Problem -> wenn du alles korrekt eingegeben hast bekommt das Finanzamt auch kein anderes Ergebnis -> also wäre die Nachzahlung korrekt, wobei bei der Steuerklassenkombination III/V ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt und durch die freiberufliche Tätigkeit erst recht.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuer Nachzahlung

              Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

              Kommentar


                #8
                AW: Steuer Nachzahlung

                Bei Steuerklassenkombination 3/5 ist die Nachzahlung eher Regelfall als Ausnahme.
                Also verstehe ich das Problem nicht.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuer Nachzahlung

                  Hallo,

                  als grobe Faustregel ob ein Ehepaar die Kombination IV/IV oder III/V wählen sollte -> wurde geraten bei einem Anteil von 60 zu 40 Prozent des Familieneinkommens passt III/V.
                  bei Stefan von 75 liegt nur das Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit bei Aufteilung III/V bei 86 zu 14 Prozent und damit wird die Nachzahlung nochmals untermauert.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Steuer Nachzahlung

                    Dass eine Nachzahlung rauskommt, ist im vorliegenden Fall aufgrund der hohen Einkommensdifferenz klar. Das lässt sich auch mit einem Steuerklassenrechner schon grob abbilden.

                    Ob die Höhe passt, lässt sich ohne Offenlegung aller Daten nicht nachrechnen, die gemachten Angaben zu den Einkünften reichen da nicht aus.

                    Insoweit kann eine weitere Diskussion m. E. momentan keine neuen Erkenntnisse bringen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Steuer Nachzahlung

                      Ich hab das Ganze jetzt mal spaßeshalber durch einen Steuerklassenrechner zur Faktorberechnung gejagt (Basisjahr 2015, BAL 69.000 und 11.000) und komme mit Steuerklasse 3/5 auf eine Nachzahlung von knapp 1.500 €. Die vom TE genannte Gesamtnachzahlung von 3.200 € kommt mir dann doch arg hoch vor bei lediglich 5.500 € freiberufliche Einkünfte.

                      Fazit: entweder ist der Sachverhalt unvollständig (weitere Einkünfte, Lohnersatzleistungen) oder das Berechnungsergebnis des TE falsch
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Steuer Nachzahlung

                        Auf Basis 2014 und darum geht es ja wohl, könnte ohne Berücksichtigung des Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit bei Steuerklasse 3/5 inklusive Soli eine Nachzahlung von rund 1.570,00 € rauskommen. Nicht alle Steuerklassenrechner kommen hier zum exakt gleichen Ergebnis.

                        Schlägt man den Gewinn drauf, sind die vom TE insgesamt genannten Beträge realistisch möglich, die bisherige Vorauszahlung von 1.200,00 € deckt die Steuerschuld aus der selbständigen Tätigkeit sicher nicht ab. Da schlägt die Progression eben zu, die Einkünfte der Ehefrau waren ja 2013 wohl noch nicht da.

                        Ich bleibe aber bei meiner vorherigen Aussage, dass wir uns ohne genaue Daten immer im Bereich der Spekulation bewegen werden, das gilt sowohl für "arg hoch" wie für "realistisch möglich"
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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