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Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

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    Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo!

    Ich brauche bitte noch mal eure Hilfe!
    Ich setzte mich gerade mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und ich weiss es nicht in welche Zeile der Umsätze mit Reverse Charge Verfahren gehen sollen... Ich produziere und verkaufe Baby Kleidung, normalerweise an privaten, in Deutschland und EU (Zeile 81) und ausser EU wie USA, Canada usw (Zeile 43).
    Ich habe jetzt angefangen an Laden zu verkaufen, diese haben der Sitz normelerweise in der EU, wie z.B in Italien.
    Meine Rechnung sind netto=brutto mit dem Satz über den Reverse Charge Verfahren und den USt.Id. des Ladens ganz deutlich ausgeschrieben.

    Aber wo soll ich diese Umsätze eintragen?

    1000 mal danke im Voraus für eure Hilfe!

    (und dazu, kennt jemand von euch einen guten Steuerberater oder Buchhalter, der in Berlin (mitte/ost) sitzt und dabei ziemlich gunstig ist?)

    DANKE!!
    Alessandra

    #2
    AW: Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

    Guten Tag,
    wieso Reverse Charge bei Lieferungen?
    Hier ist die Hilfe eines Steuerberaters aber dringend zu empfehlen, das Branchenbuch in Berlin wird diese doch anbieten?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

      Hallo,

      erst mal danke für den Antwort.

      Reverse Charge Verfahren weil:
      - ich eine deustche Ust.Nr. besitze und keinen Kleinunternehmer bin
      - das Laden, der meine Ware einkauft, eine italienische Ust.Nr. besitzt

      Ist das falsch?

      Branchenbuch gibt es doch auch in Berlin, ja... das wäre auch eine Option, einer der letzte.
      Branchenbuch Eintragung ist leider aus meiner Erfahrung keine Garantie.

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        #4
        AW: Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

        Das sind innergemeinschaftliche Lieferungen. Die gehören in Kennzahl 41.

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          #5
          AW: Reverse Charge und Umsatzsteuer Voranmeldung

          Korrekt. Reverse Charge ist das definitiv nicht, sondern eine einfache innergemeinschaftliche Lieferung (sofern du eine gültige USt-ID des EU-Abnehmers hast).

          Rein rechnerisch kann man das schnell mal mit Reverse Charge verwechseln. Der Empfänger zahlt Steuer und hat (ggf.) den Vorsteuerabzug. Aber die Versteuerung der Ware in Italien ist ein sog. Innergemeinschaftlicher Erwerb was rechnerisch gleich, aber rechtlich etwas anderes ist.

          Auch mein dringender Rat: Such dir einen Steuerberater. Hast bestimmt Geschäftskunden in deiner Umgebung, die dir einen empfehlen können.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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