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Steuerklassenwechsel bei Rente

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    Steuerklassenwechsel bei Rente

    Hallo an alle,
    ich hoffe, ich bin hier richtig.

    Mein Mann ist seit Mai diesen Jahres in Rente und bekommt ca. 1.100 ausgezahlt.
    Ich bin noch berufstätig und habe ein Einkommen von ca. 2.000 € brutto /netto ca. 1.100.

    Bisher haben wir noch die Steuerklassen 3 (er) und 5 (ich).

    Ist ein Steuerklassenwechsel auf 5 und 3 in diesem Fall sinnvoll? Finanziell sicherlich, auch für den Fall von Krankengeldbezug oder Arbeitslosigkeit.
    Aber käme dann im nächsten Jahr nicht eine ziemliche Steuerrückzahlung auf uns zu? Das möchte ich allerdings vermeiden.

    Ich hab schon versucht, einiges nachzulesen, komme aber nicht weiter.

    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, vielen Dank

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

    Guten Tag,
    die Rente wird für steuerliche Zwecke nicht nach dem Auszahlungsbetrag berechnet sondern Brutto.
    Nimm doch einfach einen der im www. herumschwirrenden Lohn- und Gehaltsrechner, gib die Bruttojahreswerte ein, danach sollte sich die Steuerschuld ergeben. Unter Umständen könnte 4/4 günstig sein - aber lieber einmal durchrechnen
    mit der Anwendung ELSTER hat die Anfrage nicht so wirklich zu schaffen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

      Es kommt darauf an, was ihr wollt. Aktuell eine hohe Nachzahlung für 2015 vermeiden oder dein laufendes Netto aufbessern. An der Rente ändert der Steuerklassenwechsel nichts, nur dein Netto wird höher.

      Am Schluss ist die Einkommensteuer immer gleich hoch, die Steuerklassenwahl beeinflusst nur die Höhe der Lohnsteuer und Lohnsteuer ist bekanntlich nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

      Ab dem nächsten Jahr wird dein Mann dann vermutlich sowieso Vorauszahlungen leisten müssen, dann spielt das Thema der hohen Nachzahlung auch nicht mehr die große Rolle.

      Ich z. B. stelle das Geld für meine Nachzahlung für 2015 monatlich auf einem Tagesgeldkonto zurück, also bedrückt mich die absolute Höhe der 2016 fälligen Nachzahlung überhaupt nicht.

      Ihr seid im Übrigen verpflichtet, für 2015 eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

        Zahlt Ihr Ehemann überhaupt noch Lohnsteuer ? Wäre nur möglich bei Pension oder Werkspension.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

          Ich bin aufgrund der Sachverhaltsdarstellung von der normalen gesetzlichen Rente ausgegangen. Da wäre der Wechsel nach Klasse III unter Liquiditätsaspekten und auch für Lohnersatzleistungen natürlich am sinnvollsten, was die TE auch selbst erkannt hat.
          Da die TE aber gleichzeitig eine hohe Nachzahlung vermeiden will, kann man keine eindeutige Empfehlung geben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

            Ja, es ist die normale gesetzliche Rente.

            1186 brutto, 1062 netto.

            Ich werde - wie schon oben empfohlen, mal den Rechner benutzen und schauen, was am sinnvollsten ist.

            Ich hab zumindest einen Ansatz

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              #7
              AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

              Mit den üblichen Rechnern bekommst du nur raus, wie sich deine Lohnsteuer ändert und da ist natürlich alles besser als die jetzige Klasse V.

              Interessant wäre aber doch die auf die Rente deines Mannes nachzuentrichtende Steuer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Interessant wäre aber doch die auf die Rente deines Mannes nachzuentrichtende Steuer.
                Das sagt mir gerade gar nichts.

                Ich habe vorhin einen Rentenbesteuerungsrechner benutzt, vielleicht meint ihr das:

                Renteneintritt im Jahr: 2015
                Besteuerungsanteil Altersrente: 70,00 %
                Versorgungsfreibetrag: 24,00 % bis maximal 1.800,00 €
                Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag: 540,00 €
                Altersentlastungsbeitrag: 24,00 % bis maximal 1.140,00
                Nettorente bei Renteneintritt
                Altersrente: 1186
                Ertragsanteilbesteuerung: nein
                Betriebsrente: 0,00 €
                Riesterrente: 0,00 €
                Nettorente bei Renteneintritt
                Altersrente: 1186
                Ertragsanteilbesteuerung: nein
                Betriebsrente: 0,00 €
                Riesterrente: 0,00 €
                Bruttorente: 1.186,00 €
                Steuer-und Soliabzug: 0,00 €
                Krankenkassenbeitrag auf Altersrente: 86,58 €
                Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente: 0,00 €
                Pflegeversicherung: 27,87 €
                Nettorente bei Renteneintrit: 1.071,55 €
                Details
                Zu versteuernde Altersrente: 9.962,40
                Zu versteuernde Betriebsrente: 0,00
                Zu versteuernde Riesterrente: 0,00 €
                - Versorgungsfreibetrag: 0,00 €
                - Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag: 540,00 €
                - Werbungkosten-Pauschbetrag: 102,00 €
                - Kranken- und Pflegeversicherung: 1.373,39 €
                - Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36,00 €
                Zu versteuerndes Einkommen: 7.911,01 €
                Solidaritaetsbeitrag: 0,00 €
                Einkommensteuer: 0,00 €



                Für mich ist das hier alles Neuland, mein Mann war lange krank und ich komme jetzt zum ersten Mal dazu mich damit zu befassen.

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                  #9
                  AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

                  wenn du einen Rat hören willst, mach es wie Charlie24: Besorge dir über Steuerklasse III ein möglichst hohes Netto, um für Lohnersatzleistungen gewappnet zu sein.

                  Lege das, was du dann mehr erhältst, auf ein gut verzinstes Tagesgeldkonto zur Seite, um mit der Jahreserklärung die Steuern zu bezahlen.

                  So dürftest du in der Regel am Besten fahren.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

                    @Kloebi
                    ~~~gut verzinstes Tagesgeldkonto....

                    so etwas findet man doch nur in den dicken Büchern ähnlich Grimm & Co.
                    Gruß, Basteltyp

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                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

                      naja, bei einer Inflationsrate nahe Null ist ein Prozent heutzutage schon gut.

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                        #12
                        AW: Steuerklassenwechsel bei Rente

                        Solche Rechnungen helfen dir nicht wirklich, weil diese Rechner deinen Mann wie einen Alleinstehenden behandeln.

                        Ihr seid aber verheiratet und werdet zusammenveranlagt.

                        Vernünftig wäre ein Steuerklassenwechsel sicher ab 01.01.2016. Dann gibt es für 2015 in jedem Fall noch eine Steuererstattung.

                        Für 2016 musst du dann, vorausgesetzt, du wechselst in die Klasse III, in etwa wie folgt rechnen:

                        Bruttojahresrente: rund 14.516,00 € (mit geschätzter Rentenerhöhung 4% ab Juli 2016), davon bleiben steuerfrei: 4.355,00 €, steuerpflichtig sind dann 2016 rund: 10.059,00 €.
                        Davon gehen noch ab die Beiträge zur KV und PV, das sind rund: 1.517,00 €.

                        Steuern müssten dann für rund 8.542,00 € nachentrichtet werden.

                        Bei dem von dir angegebenen Bruttolohn von ca. 24.000 € jährlich würdest du in der Steuerklasse III nur noch rund 300,00 € Lohnsteuer jährlich entrichten.

                        Das zu versteuernde Einkommen von euch beiden zusammen läge bei etwa 27.280,00 €, was bei Anwendung der Splittingtabelle zu einer Einkommensteuer von rund 2.024,00 € führen würde.

                        Ohne Soli und Kirchensteuer wären also rund 1.724,00 € Steuern nachzuentrichten. Das sind monatlich etwa 144,00 €, die ihr zurückstellen müsstet, um das Geld für die Abschlusszahlung zur Verfügung zu haben.

                        Die Berechnung ist nicht exakt, da nicht alle Parameter, die sich 2016 ändern, einbezogen werden konnten. Falls es noch andere Einkünfte gibt, stimmt sie natürlich auch nicht. Aber so über den Daumen passt das schon.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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