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Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

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    Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

    Hallo,
    nachdem ich 2014 zum ersten Mal meine Eigentumswohnung vermietet habe, habe ich nun auch Anlage V (Vermietung und Verpachtung) auszufüllen.

    Es geht mir noch um die Werbungskosten, genauer Erhaltungsaufwendungen. Selbst beauftragte und Materialkosten für selbst durchgeführte Erhaltungsaufwendungen sind dabei kein Problem.
    Unklar ist mir, wie ich mit Erhaltungsaufwendungen umgehen soll, welche die Hausverwaltung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft veranlasst und bezahlt hat und deren Kosten ich letztlich zu einem bestimmten Anteil tragen muss. Diese auf mich entfallenen Kosten sind in der Jahresabrechnung für 2014 der Hausverwaltung zusammengefasst als 'Instandhaltunghaltungen aus Rücklage' und 'Instandhaltungen allgemein' aufgeführt.

    Diese beiden Beträge möchte ich nun als Werbungskosten in Zeilen 39 und/oder 41 der Anlage V angeben.

    Allerdings steht in der Eingabehilfe von elsterFormular, dass ich für die von mir geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen eine Einzelaufstellung beifügen soll, mit Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Gegenstand der Leistungung und ausführendes Unternehmen.

    Diese Angaben bzw. Belege habe ich selber aber natürlich nicht, sondern die Hausverwaltung.

    Ich könnte eventuell diese Unterlagen anfordern, aber das wäre vermutlich ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

    Meine Frage: Genügt es dem Finanzamt, entgegen dem was in der Eingabehilfe steht, wenn ich einfach nur die Jahresabrechnung der Hausverwaltung beifüge?

    Zweite Frage: Da im Jahre 2014 die Erhaltungsaufwendungen wegen der Erneuerung der Heizungsanlage größer als sonst ausgefallen sind, darf ich dann in Zeile 41 den Betrag aus der Jahresabrechnung, in der ja auch diverse andere Arbeiten enthalten sind, einfach übernehmen, oder muss ich erst die Kosten speziell für die Heizungsanalage herausrechnen und den Rest dann mit in Zeile 39 übernehmen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus


    Edit:
    sorry, sollte eigentlich ins Unterforum ElsterFormular, vielleicht kann das jemand noch verschieben...
    Zuletzt geändert von gromit08; 17.10.2015, 20:10.

    #2
    AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

    Hier geht es um das Projekt ELSTER, Steuerberatung kannst du hier nicht erwarten, sie wäre auch nicht zulässig!

    Es gibt aber im Internet genügend Material zu den Einkünften aus Vermietung einer Eigentumswohnung, z. B. hier:

    http://www.steuernsparen.de/steuerwi...nd_Verpachtung

    Was Belege angeht, werden Abrechnungsaufstellungen von Hausverwaltungen normalerweise akzeptiert.

    Wie du mit größeren Erhaltungsaufwendungen steuerlich umgehst, musst du selbst entscheiden, auch das ist kein ELSTER-Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

      Fragen dieser Art solltest du wohl besser mit deinem Finanzamt klären.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

        Ok, Danke erstmal für die Reaktionen

        Nun ja, wie ich im Ursprungsposting bereits unten angefügt habe, habe ich leider ins falsche Unterforum gepostet. Die Frage sollte eigentlich im Unterforum ElsterFormular erscheinen. Sorry nochmal.

        Das Programm ElsterFormular bietet eine Eingabehilfe, welche im Zusammenhang mit Erhaltungsaufwendungen in Analge V darauf hinweist, dass der Steuererklärung eine Einzelaufstellung mit z.B. Angabe der ausführenden Unternehmen beizufügen ist.

        Letztlich geht es also um die Frage, ob von den in der Eingabehilfe genannten Beleg-Anforderung in meinem Fall abgewichen darf.

        @Charlie24
        Auf der von dir verlinkten Seite habe ich keine Informationen zu dieser Frage gefunden. (Ich habe allerdings die Fremdseiten, auf die von dort verlinkt wird, nicht mehr angeschaut.)
        Du schreibst, dass Abrechnungsaufstellungen von Hausverwaltungen akzeptiert werden. Du meinst damit eine Aufstellung für Erhaltungsaufwendungen, mit Rechnungsdatum, Betrag und ausf. Unternehmen und nicht einfach nur die Jahresabrechnung, in der nur noch die Summe aufgeführt ist, oder?

        Wenn die Beantwortung der zweiten Frage Steuerberatung bedeutet (bei der ersten kann ich es mir nicht vorstellen), dann vergesst sie einfach.

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          #5
          AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

          Ich habe allerdings die Fremdseiten, auf die von dort verlinkt wird, nicht mehr angeschaut
          Vielleicht hättest du das tun sollen, das sind im Übrigen keine Fremdseiten, sondern Unterseiten dieser Steuerwiki, die dann mehr ins Detail geben. Außerdem ist das ja nicht die einzige Quelle, bei der man fündig wird.

          Eine Hausverwaltung wird doch den Eigentümern bei größeren Renovierungen eine plausible Aufstellung zur Verfügung stellen können, aus der man sieht, wofür wieviel Geld ausgegeben wurde und auch, wieviel davon aus der Instandhaltungsrücklage gedeckt und wieviel direkt umgelegt wurde. Solche Unterlagen sollten einer Jahresabrechnung nach meinem Verständnis sowieso beigefügt sein. Nach meiner Erfahrung genügen dem Finanzamt in der Regel plausible Aufstellungen.
          Wann du deinen Anteil an die Hausverwaltung bezahlt hast, ist ja leicht belegbar.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

            Das Kapitel "Vermietung und Verpachtung" und diverse Unterseiten habe ich natürlich angeschaut. Nicht aber die Fremdseiten (WISO, Buhl, etc.) die dort unter Navigation verlinkt sind.

            Klar kann ich meine Zahlungen an die Hausverwaltung belegen. Aber die Hausverwaltung ist ja eigentlich nicht das ausführende Unternehmen für die Instandhaltungsmaßnahme. Ich habe übrigens schon eine Aufstellung der Hausverwaltung für die Instandhaltungsausgaben, zwar plausibel, aber nicht so ausführlich, wie es in der Eingabehilfe verlangt wird. Naja, ich werde wohl schauen müssen, ob es damit klappt...

            Also vielen Dank mal soweit

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              #7
              AW: Vermietung und Verpachtung: wie mit Erhaltungsaufwendungen der WEG umgehen?

              Plausibilität ist das, was zählt. Du musst dich nicht sklavisch an der Eingabehilfe von ElsterFormular orientieren.

              Wenn ich als Eigentümer eines vermieteten Hauses Renovierungen in Auftrag gebe, machen die Hinweise in der Eingabehilfe natürlich uneingeschränkt Sinn. Da kommt es u. a. für die Zuordnung zum richtigen Jahr z. B. wesentlich darauf an, wann ich die Rechnungen bezahlt habe.

              Bei der Eigentumswohnung ist bei Renovierungen am Gemeinschaftseigentum aber maßgeblich, wann du deinen Anteil bezahlt hast und das es sich um Erhaltungsaufwand handelt.

              Zu erwarten, dass ein kostenloses Programm der Finanzverwaltung wie ElsterFormular den Steuerberater bzw. Kenntnisse des Steuerrechts mittels der Eingabehilfe völlig überflüssig macht, ist ein wenig viel verlangt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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