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Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

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    Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

    Können Eltern eine getätigte Einmal-Rückzahlung des Bafög des Kindes steuerlich absetzen? Bin, obwohl schon einige Zeit im gange, nicht in der Lage das aufzufinden.

    #2
    AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

    Guten Tag,
    ich kann zwischen Ihrer Anfrage und dem Forum zur Anwendung ELSTER keinen Zusammenhang erkennen? Grundsätzlich befinden sich Darlehen auf der Vermögensebene: es wird ein Betrag ausgezahlt und in Raten zurückgezahlt, wobei ist hier eine Belastung erkennbar?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

      Hatte gedacht ich könnte steuerliche Fragen im -EsterForum-klären. Danke für den Hinweis!

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        #4
        AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

        Hallo,

        deine Frage wurde doch (wenn auch nicht direkt) beantwortet

        - Grundsätzlich befinden sich Darlehen auf der Vermögensebene: es wird ein Betrag ausgezahlt und in Raten zurückgezahlt, wobei ist hier eine Belastung erkennbar? -

        Geld geliehen- Geld zurückgezahlt.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

          Du hast ja auch nicht damals die Bafög-"Einnahme" versteuert. Wieso sollst Du jetzt die Bafög-"Ausgabe" absetzen können ? Wäre doch unfair, oder ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Absetzbarkeit der Bafög-Rückzahlung

            BAFÖG wird doch (jedenfalls nach meiner Erinnerung) sowieso nicht den Eltern bewilligt, sondern dem Kind.

            Wenn die Eltern dann den Darlehensanteil zurückzahlen, ist das ja schön für das Kind, das war es aber dann auch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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