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Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

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    Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

    Guten Morgen,

    folgende Situation: Ich bin freiberuflich und gewerblich tätig, habe außerdem Aktien. Da man das mit den Aktien ja erst lernen muss, habe ich mir einen relativ hohen Verlustvortrag von EUR 3.400 eingefahren. Ich weiß, dass man diesen Verlustvortrag irgendwann später mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann.

    In diesem Jahr wären die Gewinne nun vorhanden, nämlich bis dato EUR 5.065.

    Meine Frage ist nun: Muss ich den gesamten Verlustvortrag in diesem Jahr "aufbrauchen", oder kann ich z.B. die Hälfte in diesem Jahr verbrauchen, und die andere Hälfte irgendwann später? ... Der Grund, warum ich das möchte: Meine Einnahmen bewegen sich insgesamt immer ziemlich am Existenzminimum. Und ich hätte gerne ein zu versteuerndes Einkommen von Null, und kein zu versteuerndes Einkommen von minus EUR 1.170,-, denn das wäre ja verschenktes Geld.

    Falls das möglich ist - wie muss man das machen, d.h. wo trägt man das ein?

    Danke im Voraus für hilfreiche Antworten. Schöne Grüße

    Petra

    #2
    AW: Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

    Du musst Dich darum eigentlich gar nicht kümmern. Der festgestellte Verlustvortrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

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      #3
      AW: Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

      ... will sagen: Keine Aufteilung möglich, zwangsweise volle Verrechnung unabhängig davon, ob es Dir etwas bringt.

      Das Thema werden auch viele Studenten leidvoll erfahren, die gerade um die Anerkennung ihrer Studiumskosten als Werbungskosten kämpfen. Selbst wenn es ihnen gelingt, hätten sie zwar ggf. die Schlacht gewonnen, aber keinen Krieg, denn je nach persönlicher Situation nach dem Studium verpufft der dann schöne Verlustvortrag dann ganz oder teilweise.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        ... will sagen: Keine Aufteilung möglich, zwangsweise volle Verrechnung unabhängig davon, ob es Dir etwas bringt.
        Ach so, schade. Danke jedenfalls für die Antwort. Da gibt es wohl nur eine Möglichkeit: Ich muss mit den Aktien bis zum Jahresende noch EUR 1.700 mehr verdienen ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

          Ich muss mit den Aktien bis zum Jahresende noch EUR 1.700 mehr verdienen
          Auch ein zu versteuerndes Einkommen -zvE- über Null führt noch nicht zu einer Steuerbelastung. Erst bei einem zvE über 8.472,00 € fallen 2015 Steuern an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag freiwillig für Folgejahre aufbewahren?

            Zitat von P44 Beitrag anzeigen
            ...habe ich mir einen relativ hohen Verlustvortrag von EUR 3.400 eingefahren...
            Ist dieser Verlustvortrag per Bescheid vom Finanzamt festgestellt?
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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