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Zusammenfassende Meldung nur bei Lieferung?

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    Zusammenfassende Meldung nur bei Lieferung?

    Ich bin selbständig und habe eine Lieferung aus dem Ausland erhalten. Muß ich eine zusammenfassende Lieferung abgeben, wenn ich eine Lieferung erhalten habe oder nur wenn ich etwas ins Ausland geliefert habe oder beides?
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Zusammenfassende Meldung nur bei Lieferung?

    Guten Tag,
    was steht denn im Formular oder der Hilfe zur zusammenfassenden Meldung?

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...ngen_node.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Zusammenfassende Meldung nur bei Lieferung?

      Hallo Müller2,
      wenn du eine Lieferung erhältst, hast du doch etwas erworben oder erhalten, das ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb und gehört doch nicht in die Zusammenfassende Meldung von Lieferungen die erforderlich ist -> wenn du lieferst.

      Tschüß

      Kommentar

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