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Kurzf. Besch.: Studentenstatus nicht bekannt, SV-Beträge trotz. zurück?

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    Kurzf. Besch.: Studentenstatus nicht bekannt, SV-Beträge trotz. zurück?

    Hallo,

    ich studiere seit diesem Januar in den USA. Ich habe über den Sommer in Deutschland gearbeitet (im vornherein festgelegt auf unter 70 Tage). Da ich eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt habe mit unter 70 Tagen im Jahr und die Tätigkeit nicht berufsmäßig war, müsste ich ja SV-Beträge zurück bekommen (und Lohnsteuer sowieso).

    Problem ist bei mir, dass ich bei Arbeitsbeginn nicht angegeben habe, dass ich Student bin. Da ich momentan in den USA bin, habe ich beim Arbeitgeber anrufen lassen, der gesagt hat, dass Verträge im Nachhinein nicht geändert werden können. Das dies anscheinend eine Grundvoraussetzung ist für spätere Erstattung der SV-Beträge, mache ich mir nun Sorgen, dass ich die SV-Beträge bei der nächsten Einkommenssteuererklärung nicht zurückbekomme.

    Hat jemand einen Rat, was ich machen kann? Sollte ich bei der Einkommenssteuerklärung das Finanzamt kontaktieren und denen nachweisen, dass ich während des Beschäftigungszeitraumes Student war? Oder nochmal selber den Arbeitgeber probieren zu kontaktieren und nett fragen, ob das nachträglich festgehalten werden kann? Meine Mutter hatte unseren Lohnsteuerhilfeverein kontaktiert und die meinten, dass diese nachträgliche änderung nur möglich ist mit dem guten Willen des Arbeitgebers. Eigentlich wäre ja meine nachträgliche Einstufung auch für den Arbeitgeber von Vorteil, weil er auch Beiträge zurück bekommen würde.

    #2
    AW: Kurzf. Besch.: Studentenstatus nicht bekannt, SV-Beträge trotz. zurück?

    Hallo,

    du wart gleichzeitig Student, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Das ergibt sich aus deinen Angaben und deinem Post im Unterforum für Arbeitgeber.
    Wieso willst du SV-Beiträge zurück und warum vom Finanzamt?
    Fragen über Fragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kurzf. Besch.: Studentenstatus nicht bekannt, SV-Beträge trotz. zurück?

      Mit Elster jedenfalls hat die Geschichte nichts zu tun.
      Mfg

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        #4
        AW: Kurzf. Besch.: Studentenstatus nicht bekannt, SV-Beträge trotz. zurück?

        Noch schlimmer, es geht noch nicht einmal um Steuern. Insofern ist dem FA schnurzegal, ob jemand Student ist. Die Einzugstelle für die Sozialversicherung ist die KV, nicht das FA.

        Allerdings sehe ich nicht, was die KV hier tun sollte. Die Tätigkeit wurde korrekt als versicherungspflichtig angemeldet, weil dem AG nicht bekannt war, dass die Voraussetzungen für eine versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorgelegen hätten.

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