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Verlustvortrag Erstausbildung - Finanzamt erkennt Antrag nicht an.

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    Verlustvortrag Erstausbildung - Finanzamt erkennt Antrag nicht an.

    Hallo liebes Forum,
    ich brauche bitte eure Hilfe in Sachen Verlustvortrag. Es geht dabei um meine Tochter, die vergangenen Sommer ihre Erstausbildung beendet hat. Es ist folgender Sachverhalt:

    Die Ausbildungsvergütung war leider sehr niedrig, lag bei weniger als 300,- EUR im Monat. Folgedessen hat sie in den 3 Jahren Ausbildung keinen Cent Lohnsteuer bezahlt, sondern sogar vom Arbeitsamt eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von ca. 180,-- EUR im Monat erhalten. Ansonsten hatte sie keine Einkünfte! Werbungskosten hingegen sind nicht gerade wenig angefallen: Weg zur Ausbildungsstätte, Weg zur Berufsschule, Lehrmaterial (hat leider der Arbeitgeber nicht bezahlt). Sie musste sogar von Zuhause ausziehen, da der Ausbildungsbetrieb über 100 Kilometer entfernt war.
    Meine Tochter hat nun für die Ausbildungsjahre eine Lohnsteuererklärung abgegeben und einen Verlustvortrag der Werbungskosten beantragt. In den Steuerbescheiden vom Finanzamt fand sich hierzu leider keinerlei Eintrag oder Bemerkung. Also hat meine Tochter Widerspruch eingelegt und nochmals um Verlustvortrag gebeten. Daraufhin kam vom Finanzamt ein Brief mit exakt folgendem Wortlaut:

    "Ihre o.g. Einsprüche sind insoweit nicht nachvollziehbar, als sämtliche Aufwendungen berücksichtigt wurden. Wegen geringfügiger Einkünfte ergibt sich jedoch keine steuerliche Auswirkung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Sachverhalt nicht richtig interpretieren.
    Auch sind die Einsprüche dem Grunde nach unzulässig, da sich keinefestzusetzende Steuer ergeben hat. Auch liegen keine Sachverhalte vor, welche ein Ruhen der Einspruchsverfahren anzeigen würden."

    Das Finanzamt empfiehlt ihr, dass sie die Widersprüche zurückzieht.

    Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende. Kann mir dazu jemand Hilfe geben, was meine Tochter nun tun soll?

    Ich hoffe sehr auf eure Hilfe und bedanke mich im voraus ganz herzlich.

    Gruß
    Roland

    #2
    AW: Verlustvortrag Erstausbildung - Finanzamt erkennt Antrag nicht an.

    Hallo Roland,
    in der Anfrage ist kein Bezug zur Anwendung ELSTER sondern zur Beratung, hier ist ein Steuerberater und/oder Lohnsteuerhilfeverein der korrekte Ansprechpartner...
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag Erstausbildung - Finanzamt erkennt Antrag nicht an.

      ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ? Nur dann kommt überhaupt ein Verlustvortag in Betracht.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag Erstausbildung - Finanzamt erkennt Antrag nicht an.

        Was soll da rauskommen? Mit doppelter Haushaltsführung läuft mangels eigenen Hausstand nichts. Kosten der Lebenshaltung bleiben Kosten der Lebenshaltung. Für Kosten der auswärtigen Unterbringung können die Eltern bei entsprechendem Alter der Kinder einen Freibetrag in Anspruch nehmen, nicht das Kind.

        Und wenn inzwischen vor den Finanzgerichten darüber gestritten wird, ob alle Kosten einer Erstausbildung Werbungskosten und nicht Sonderausgaben -entsprechend bisheriger Rechtslage bzw. Rechtspraxis- sind, heißt das ja noch lange nicht, dass die Kläger, die eine Berücksichtigung auch der Kosten einer Erstausbildung als Werbungskosten erreichen wollen, letztlich obsiegen.

        Das Finanzamt hat m. E. alles richtig gemacht. Wenn das, was gegenwärtig berücksichtigt werden konnte, zu keinen negativen Einkünften und damit auch zu keinem Verlustvortrag führt, dann ist das eben so. Wer damit nicht zufrieden ist, muss vor die Gerichte ziehen.

        Alles kein Thema des Projekts Elster und deshalb hier völlig fehl am Platz!
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.11.2015, 17:59.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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