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    EÜR Ware unter EK verkaufen

    Hallo zusammen,
    mir hat letztens eine verwandte Verkäuferin folgendes erzählt. Sie arbeitet bei uns in einem Kaufhaus in der spielzeugabteilung als Abteilungsleiterin.

    Sie haben momentan zu Weihnachten eine Aktion wo sie ganz günstig Spielwaren verkaufen und sogar drauflegen.
    Also sie bietet die Ware zum Einkaufswert und dann gibt es noch 20% rabatt darauf. Wie wird denn so was steuerlich behandelt in der EÜR?
    Wie sieht es noch aus wenn Spielzeug kaputtgeht und die es nicht mehr verkaufen können, also wenn die des abschreiben. Wie wird dies steuerlich behandelt?

    #2
    AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

    Warenverkauf gehört grundsätzlich mal in Kennzahl 112 (Zeile 14), Wareneinkauf in die 100 (Zeile 25).

    Oder was hast Du gedacht?

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      #3
      AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

      Ja das weiß ich aber wie rechtfertigt man so was dem Fiskus. Wenn der Verkauf niedriger ist als der Einkauf?

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        #4
        AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

        Zitat von Lutka Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,
        mir hat letztens eine verwandte Verkäuferin folgendes erzählt. Sie arbeitet bei uns in einem Kaufhaus in der spielzeugabteilung als Abteilungsleiterin.

        Sie haben momentan zu Weihnachten eine Aktion wo sie ganz günstig Spielwaren verkaufen und sogar drauflegen.
        Also sie bietet die Ware zum Einkaufswert und dann gibt es noch 20% rabatt darauf. Wie wird denn so was steuerlich behandelt in der EÜR?
        Wie sieht es noch aus wenn Spielzeug kaputtgeht und die es nicht mehr verkaufen können, also wenn die des abschreiben. Wie wird dies steuerlich behandelt?
        Mein Vater hat mir erzählt, dass kaputtes Spielzeug immer kostenlos ersetzt wird.
        Gelinde gesagt: Nimmst Du dieses Forum ernst?
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

          Hallo,

          >>>Ja das weiß ich aber wie rechtfertigt man so was dem Fiskus. Wenn der Verkauf niedriger ist als der Einkauf?

          Wieso rechtfertigen? Das ist ein Verlust, fertig. Und wenn man das immer so macht, dann erzielt man über die Vorsteuer sogar einen kleinen Gewinn, na und?

          Liebhaberei fällt mir noch ein, aber da fehlt dann doch noch einiges ...


          >>>Also sie bietet die Ware zum Einkaufswert

          Da würde ich doch mal dagegen wetten. Weißt du - oder die verwandte Verkäuferin -, wie niedrig der EK in der Regel ist?
          Wenn das die normalen Kunden wüssten, dann würden sie vermutlich Amok laufen (50% Marge braucht man meist schon für die Fixkosten, Miete Lohn u.s.w.).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

            Zitat von Lutka Beitrag anzeigen
            Ja das weiß ich aber wie rechtfertigt man so was dem Fiskus
            Hat sich jetzt für mich angehört als wär es eine vorübergehende Aktion. Aber mit Elster hat das ja ansonsten gar nichts zu tun.

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              #7
              AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

              Steuerberatung ist in Deutschland nicht ohne Grund nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

              Da im Falle einer Betriebsprüfung wohl der Steuerberater Auskunft dazu geben muss bzw rechtfertigen muss, solltest du das ganze vielleicht direkt mit ihm besprechen.

              Einen Zusammenhang mit Elster kann ich hier jedenfalls nicht erkennen.
              Mfg

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                #8
                AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Wenn der Verkauf niedriger ist als der Einkauf?

                Wieso rechtfertigen? Das ist ein Verlust, fertig. Und wenn man das immer so macht, dann erzielt man über die Vorsteuer sogar einen kleinen Gewinn, na und?
                Wie geht denn das, daß man über die Vorsteuer einen kleinen Gewinn erzielt? Muß diese denn nicht an den Lieferanten vorausgezahlt werden?
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

                  Hallo,
                  ja klar muss die Vorsteuer mit an den Lieferanten bezahlt werden, ich denke reckoner meinte, wenn man weniger verkauft führt man nicht soviel Umsatzsteuer ab an das Finanzamt wie man als Vorsteuer gegenrechnet.
                  Natürlich wenn ich weniger verkaufe wie ich einkaufe bleibe ich in der Verlustzone.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

                    Hallo,

                    >>>Steuerberatung ist in Deutschland nicht ohne Grund nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

                    Spielt hier keine Rolle, da es hier nicht um einen konkreten Fall geht.


                    >>>Wie geht denn das, daß man über die Vorsteuer einen kleinen Gewinn erzielt? Muß diese denn nicht an den Lieferanten vorausgezahlt werden?

                    Na ganz einfach: Wenn ich weniger Umsatzsteuer als Vorsteuer anmelde, dann bekomme ich vom Finanzamt etwas zurück.
                    Aber klar, mit dem Geschäft selber mache ich einen - höheren - Verlust.

                    Wer nun die Systematik nicht verstanden hat, der könnte meinen, der Staat würde sich an solchen Verlustgeschäften beteiligen - tut er aber nicht, die Vorsteuer ist ja nur eine Rückerstattung der bereits gezahlten Umsatzsteuer.

                    Und wenn man es ganz genau nimmt, dann müsste man noch klären, wer Schuldner der Umsatzsteuer ist (Käufer oder Verkäufer).
                    Ich glaube aber, das der TE nur in die Richtung "Gewinn durch Umsatzsteuer" gedacht hat.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: EÜR Ware unter EK verkaufen

                      Ich glaube aber, das der TE nur in die Richtung "Gewinn durch Umsatzsteuer" gedacht hat.
                      Ich bezweifle, ob der TE überhaupt etwas gedacht hat und wenn, dann jedenfalls nicht bis zu Ende.

                      Ob eine Rabattaktion in einer Abteilung eines Kaufhauses in den Steuererklärungen des Unternehmens überhaupt sichtbar wird, wage ich zu bezweifeln.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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